, umso höher die Genauigkeit.



... VON BEAMTEN UND RICHTERN (1) Die Zeit der Verwendung eines Beamten oder eines Richters aus dem früheren Bundesgebiet zum Zwecke der Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet wird doppelt als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt, wenn sie ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat. (2) Die Regelung des ...



... § 3 Besoldungsrechtliche Regelungen § 4 Versorgungsrechtliche Regelungen Art 2 Art 3 Einmaliges Übergangsgeld für Soldaten auf Zeit im Beitrittsgebiet Art 4 Geltungsdauer * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



... nicht versicherungspflichtig sind, bleiben versicherungsfrei. (2) Selbständige Künstler und Publizisten, deren Tätigkeitsort am 31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet liegt und die von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, bleiben versicherungsfrei, wenn sie ihren Wohnsitz vor dem 3. Oktober 1990 ...



... Rahmen der dienstlichen Entsendung von Ehepaaren außerhalb des Beitrittsgebiets aufgehalten und ein niedrigeres Einkommen als unmittelbar vorher im Beitrittsgebiet erzielt haben, 7. einer versicherungspflichtigen Tätigkeit während des Bezugs einer Bergmannsvollrente, einer Rente oder Versorgung wegen ...



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... ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR-Schuldbuchbereinigungsgesetz - SchuldBBerG) Art 9 Gesetz über eine einmalige Zuwendung an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen (Vertriebenenzuwendungsgesetz - VertrZuwG) Art 10 Art 11 Kraftloserklärung von Reichsmark-Wertpapieren ...



... der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1998 monatlich 335 Deutsche Mark. (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1998 monatlich 280 Deutsche Mark. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...



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... .000 DM 21 DM 39.001 - 40.000 DM 11 DM. (2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschußbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1998 wie folgt festgesetzt: Einkommensklasse monatlicher Zuschußbetrag (Ost) bis 16.000 DM 224 DM 16.001 - 17.000 ...