zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 153C ABSEHEN VON DER VERFOLGUNG BEI AUSLANDSTATEN (1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung von Straftaten absehen, 1. die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes begangen sind oder die ein Teilnehmer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS TRENNUNGSGELD BEI VERSETZUNGEN UND ABORDNUNGEN IM INLAND (TRENNUNGSGELDVERORDNUNG - TGV) § 4 SONDERBESTIMMUNGEN BEIM AUSWÄRTIGEN VERBLEIBEN (1) Das Tagegeld des Trennungsreisegeldes und das Trennungstagegeld werden für volle Kalendertage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 153D ABSEHEN VON DER VERFOLGUNG BEI STAATSSCHUTZDELIKTEN WEGEN ÜBERWIEGENDER ÖFFENTLICHER INTERESSEN (1) Der Generalbundesanwalt kann von der Verfolgung von Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und in § 120 Abs. 1 Nr ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS TRENNUNGSGELD BEI VERSETZUNGEN UND ABORDNUNGEN IM INLAND (TRENNUNGSGELDVERORDNUNG - TGV) § 5 REISEBEIHILFE FÜR HEIMFAHRTEN (1) Ein Berechtigter nach § 3 hat einen Anspruch auf Reisebeihilfen nach Maßgabe des § 8 des Bundesreisekostengesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 153E ABSEHEN VON DER VERFOLGUNG BEI STAATSSCHUTZDELIKTEN WEGEN TÄTIGER REUE (1) Hat das Verfahren Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und in § 120 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Art zum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS TRENNUNGSGELD BEI VERSETZUNGEN UND ABORDNUNGEN IM INLAND (TRENNUNGSGELDVERORDNUNG - TGV) § 5A REISEBEIHILFE FÜR HEIMFAHRTEN BEI EINSATZ IM RAHMEN VON UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG DER STEIGENDEN ZAHL VON ASYLBEWERBERN Berechtigte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 153F ABSEHEN VON DER VERFOLGUNG BEI STRAFTATEN NACH DEM VÖLKERSTRAFGESETZBUCH (1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat, die nach den §§ 6 bis 15 des Völkerstrafgesetzbuches strafbar ist, in den Fällen des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS TRENNUNGSGELD BEI VERSETZUNGEN UND ABORDNUNGEN IM INLAND (TRENNUNGSGELDVERORDNUNG - TGV) § 5B (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 154 TEILEINSTELLUNG BEI MEHREREN TATEN (1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, 1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS TRENNUNGSGELD BEI VERSETZUNGEN UND ABORDNUNGEN IM INLAND (TRENNUNGSGELDVERORDNUNG - TGV) § 6 TRENNUNGSGELD BEI TÄGLICHER RÜCKKEHR ZUM WOHNORT (1) Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr ...