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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 561 - 570 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage GOÄ - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ) ANLAGE GEBÜHRENVERZEICHNIS FÜR ÄRZTLICHE LEISTUNGEN (Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 157) Nummer Übersicht Seite   A. Gebühren in besonderen Fällen 5 1 bis 109 B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen ...
§ 11 ApBetrO - Einzelnorm*
... bleibt unberührt. Über die in der Apotheke durchgeführten Prüfungen sind Aufzeichnungen zu machen; § 8 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Werden Arzneimittel, die keine Fertigarzneimittel sind, zur Herstellung anderer Arzneimittel bezogen, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. * zum Seitenanfang ...
Anlage 8 Tier-LMHV - Einzelnorm*
... Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof ..... in ..... gebracht.                    Das Tier – hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten, – ist ...
§ 2 BlindKennzV - Einzelnorm*
... IN BLINDENSCHRIFT BEI KLEINSTMENGEN (BLINDENSCHRIFT-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 2 KENNZEICHNUNG VON KLEINSTMENGEN Für die in § 1 genannten Arzneimittel müssen die nach § 10 Abs. 1b des Arzneimittelgesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht angebracht werden, sofern bei einer Abgabe der Arzneimittel durch ...
Anlage 1 OrthoptAPrV - Einzelnorm*
...   3.5 Embryopathien   3.6 Kinderkrankheiten   3.7 Psychologie des Kindes   3.8 Umgang mit sehbehinderten und verhaltensgestörten Kindern   4 Arzneimittel 40 4.1 Arzneiformen und ihre Verabreichung   4.2 Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln   4.3 Wirkung, Abbau   4.4 spezifische ...
§ 7 BtMVV - Einzelnorm*
... Verantwortlichen bescheinigen läßt. (4) Die Bescheinigung nach Absatz 3 Nr. 4 muß folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 2. Menge der abgegebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 3. Abgabedatum, 4. Name des Schiffes, 5. Name des Reeders, ...
Anlage 2 KPBV - Einzelnorm*
... ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben:       Name der Organisation                             e) Patente       Halten Sie ein Patent für ein Arzneimittel/einen Wirkstoff?       Ja ☐   Nein ☐       Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben:       Name des ...
§ 52 AMG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 52 VERBOT DER SELBSTBEDIENUNG (1) Arzneimittel dürfen nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für Fertigarzneimittel ...
§ 16 ApBetrO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON APOTHEKEN (APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG - APBETRO) § 16 LAGERUNG (1) Arzneimittel, Ausgangsstoffe, Medizinprodukte und apothekenübliche Waren und Prüfmittel sind übersichtlich und so zu lagern, daß ihre Qualität nicht nachteilig ...
§ 7 AntiDopG - Einzelnorm*
... zu Zwecken des Dopings im Sport eine Gesundheitsgefährdung folgen, ist dies zusätzlich anzugeben. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Arzneimittel, die nach einem homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden sind. (2) Wird ein Stoff oder eine Gruppe von Stoffen in die Anlage I des ...
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