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Trefferliste für 'arzneimittel'
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- Anlage GOÄ - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ) ANLAGE GEBÜHRENVERZEICHNIS FÜR ÄRZTLICHE LEISTUNGEN (Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 157) Nummer Übersicht Seite A. Gebühren in besonderen Fällen 5 1 bis 109 B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
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- § 11 ApBetrO - Einzelnorm



... bleibt unberührt. Über die in der Apotheke durchgeführten Prüfungen sind Aufzeichnungen zu machen; § 8 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Werden Arzneimittel, die keine Fertigarzneimittel sind, zur Herstellung anderer Arzneimittel bezogen, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. * zum Seitenanfang ...
- Anlage 8 Tier-LMHV - Einzelnorm



... Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof ..... in ..... gebracht. Das Tier – hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten, – ist ...
- § 2 BlindKennzV - Einzelnorm



... IN BLINDENSCHRIFT BEI KLEINSTMENGEN (BLINDENSCHRIFT-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 2 KENNZEICHNUNG VON KLEINSTMENGEN Für die in § 1 genannten Arzneimittel müssen die nach § 10 Abs. 1b des Arzneimittelgesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht angebracht werden, sofern bei einer Abgabe der Arzneimittel durch ...
- Anlage 1 OrthoptAPrV - Einzelnorm



... 3.5 Embryopathien 3.6 Kinderkrankheiten 3.7 Psychologie des Kindes 3.8 Umgang mit sehbehinderten und verhaltensgestörten Kindern 4 Arzneimittel 40 4.1 Arzneiformen und ihre Verabreichung 4.2 Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln 4.3 Wirkung, Abbau 4.4 spezifische ...
- § 7 BtMVV - Einzelnorm



... Verantwortlichen bescheinigen läßt. (4) Die Bescheinigung nach Absatz 3 Nr. 4 muß folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 2. Menge der abgegebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 3. Abgabedatum, 4. Name des Schiffes, 5. Name des Reeders, ...
- Anlage 2 KPBV - Einzelnorm



... ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: Name der Organisation e) Patente Halten Sie ein Patent für ein Arzneimittel/einen Wirkstoff? Ja ☐ Nein ☐ Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: Name des ...
- § 52 AMG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 52 VERBOT DER SELBSTBEDIENUNG (1) Arzneimittel dürfen nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für Fertigarzneimittel ...
- § 16 ApBetrO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON APOTHEKEN (APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG - APBETRO) § 16 LAGERUNG (1) Arzneimittel, Ausgangsstoffe, Medizinprodukte und apothekenübliche Waren und Prüfmittel sind übersichtlich und so zu lagern, daß ihre Qualität nicht nachteilig
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- § 7 AntiDopG - Einzelnorm



... zu Zwecken des Dopings im Sport eine Gesundheitsgefährdung folgen, ist dies zusätzlich anzugeben. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Arzneimittel, die nach einem homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden sind. (2) Wird ein Stoff oder eine Gruppe von Stoffen in die Anlage I des ...
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