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Trefferliste für 'stpo'

Dokument 561 - 570 von 725 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 235 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 235 WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND BEI VERHANDLUNG OHNE DEN ANGEKLAGTEN Hat die Hauptverhandlung gemäß § 232 ohne den Angeklagten stattgefunden, so kann er gegen das Urteil binnen einer Woche nach seiner Zustellung die ...
§ 327 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 327 UMFANG DER URTEILSPRÜFUNG Der Prüfung des Gerichts unterliegt das Urteil nur, soweit es angefochten ist. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 407 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 407 ZULÄSSIGKEIT (1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch ...
§ 473 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 473 KOSTEN BEI ZURÜCKGENOMMENEM ODER ERFOLGLOSEM RECHTSMITTEL; KOSTEN DER WIEDEREINSETZUNG (1) Die Kosten eines zurückgenommenen oder erfolglos eingelegten Rechtsmittels treffen den, der es eingelegt hat. Hat der Beschuldigte ...
§ 38 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 38 UNMITTELBARE LADUNG Die bei dem Strafverfahren beteiligten Personen, denen die Befugnis beigelegt ist, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden, haben mit der Zustellung der Ladung den Gerichtsvollzieher zu beauftragen ...
§ 107 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 107 DURCHSUCHUNGSBESCHEINIGUNG; BESCHLAGNAHMEVERZEICHNIS Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie ...
§ 153c StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 153C ABSEHEN VON DER VERFOLGUNG BEI AUSLANDSTATEN (1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung von Straftaten absehen, 1. die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes begangen sind oder die ein Teilnehmer ...
§ 236 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 236 ANORDNUNG DES PERSÖNLICHEN ERSCHEINENS DES ANGEKLAGTEN Das Gericht ist stets befugt, das persönliche Erscheinen des Angeklagten anzuordnen und durch einen Vorführungsbefehl oder Haftbefehl zu erzwingen. * zum Seitenanfang ...
§ 328 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 328 INHALT DES BERUFUNGSURTEILS (1) Soweit die Berufung für begründet befunden wird, hat das Berufungsgericht unter Aufhebung des Urteils in der Sache selbst zu erkennen. (2) Hat das Gericht des ersten Rechtszuges mit Unrecht ...
§ 408 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 408 RICHTERLICHE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINEN STRAFBEFEHLSANTRAG (1) Hält der Vorsitzende des Schöffengerichts die Zuständigkeit des Strafrichters für begründet, so gibt er die Sache durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft an diesen ...
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