zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT, IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG SOWIE ÜBER FERTIGPACKUNGEN (MESS- UND EICHGESETZ - MESSEG) § 40 ZUSTÄNDIGE STELLEN FÜR DIE EICHUNG (1) Die Eichung wird von den nach Landesrecht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 67 ANHÖRUNG, AKTENEINSICHT, MÜNDLICHE VERHANDLUNG (1) Die Regulierungsbehörde hat den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (2) Vertretern der von dem Verfahren ...
Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 12 of the ...
Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 36 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 36 of the Act ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) § 10A AKTENEINSICHT Die Genehmigungsbehörde gewährt Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen; § 29 Absatz 1 Satz 3, Absatz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 12J INFRASTRUKTURGEBIETEPLAN IM ÜBERTRAGUNGSNETZ (1) Für nach dem Ablauf des 19. November 2023 erstmals im Netzentwicklungsplan durch die Regulierungsbehörde nach § 12c ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON INTEGRATIONSKURSEN FÜR AUSLÄNDER UND SPÄTAUSSIEDLER (INTEGRATIONSKURSVERORDNUNG - INTV) § 20B WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DER ZULASSUNG (1) Die Zulassung soll mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn ihre Voraussetzungen ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DAUERHAFTEN SPEICHERUNG UND ZUM TRANSPORT VON KOHLENDIOXID 1) (KOHLENDIOXID-SPEICHERUNG-UND-TRANSPORT-GESETZ - KSPTG) § 11 PLANFESTSTELLUNG FÜR ERRICHTUNG UND BETRIEB EINES KOHLENDIOXIDSPEICHERS (1) Die Errichtung, der Betrieb sowie die wesentliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURPFLANZEN (PFLANZENSCHUTZGESETZ - PFLSCHG) § 18 ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN MIT LUFTFAHRZEUGEN (1) Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ohne Genehmigung nach Absatz 2 ist verboten. (2) Die zuständige ...