Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 561 - 570 von 107006 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3 GlashütteV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DER GEOGRAFISCHEN HERKUNFTSANGABE „GLASHÜTTE“ 1 (GLASHÜTTEVERORDNUNG - GLASHÜTTEV) § 3 UHREN Uhren im Sinne dieser Verordnung sind Instrumente, deren Hauptfunktion die Zeitmessung ist, und sonstige Instrumente mit Zeitmessfunktion ...
§ 1 MikrotAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MIKROTECHNOLOGEN/ZUR MIKROTECHNOLOGIN § 1 STAATLICHE ANERKENNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFES Der Ausbildungsberuf Mikrotechnologe/Mikrotechnologin wird staatlich anerkannt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 4 GlashütteV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DER GEOGRAFISCHEN HERKUNFTSANGABE „GLASHÜTTE“ 1 (GLASHÜTTEVERORDNUNG - GLASHÜTTEV) § 4 HERSTELLUNGSSTUFEN (1) Wesentliche Herstellungsstufen im Sinne von § 5 Nummer 2 sind: 1. die Herstellung des Uhrwerks, 2. die Einschalung ...
§ 2 MikrotAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MIKROTECHNOLOGEN/ZUR MIKROTECHNOLOGIN § 2 AUSBILDUNGSDAUER Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 5 GlashütteV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DER GEOGRAFISCHEN HERKUNFTSANGABE „GLASHÜTTE“ 1 (GLASHÜTTEVERORDNUNG - GLASHÜTTEV) § 5 HERSTELLUNG IM HERKUNFTSGEBIET Eine Uhr ist im Herkunftsgebiet hergestellt, wenn 1. folgende Herstellungsstufen vollständig im Gebiet ...
§ 3 MikrotAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MIKROTECHNOLOGEN/ZUR MIKROTECHNOLOGIN § 3 AUSBILDUNGSBERUFSBILD Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und ...
§ 6 GlashütteV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DER GEOGRAFISCHEN HERKUNFTSANGABE „GLASHÜTTE“ 1 (GLASHÜTTEVERORDNUNG - GLASHÜTTEV) § 6 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 4 MikrotAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MIKROTECHNOLOGEN/ZUR MIKROTECHNOLOGIN § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte "Halbleitertechnik" sowie "Mikrosystemtechnik" nach der ...
Schlussformel GlashütteV - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DER GEOGRAFISCHEN HERKUNFTSANGABE „GLASHÜTTE“ 1 (GLASHÜTTEVERORDNUNG - GLASHÜTTEV) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular * ...
§ 5 MikrotAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MIKROTECHNOLOGEN/ZUR MIKROTECHNOLOGIN § 5 AUSBILDUNGSPLAN Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. * zum Seitenanfang * Impressum ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche