zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 8 VERSUCHSEINRICHTUNG; AMTLICHE ANERKENNUNG (1) Versuchseinrichtung im Sinne dieser Verordnung ist eine amtliche oder amtlich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SORTENSCHUTZGESETZ § 21 FÖRMLICHES VERWALTUNGSVERFAHREN Auf das Verfahren vor den Prüfabteilungen und den Widerspruchsausschüssen sind die Vorschriften der §§ 63 bis 69 und 71 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über das förmliche Verwaltungsverfahren anzuwenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BETRIEB ELEKTRONISCHER MAUTSYSTEME (MAUTSYSTEMGESETZ - MAUTSYSG) § 11 BESCHRÄNKTE ZULASSUNG (1) Zum Zweck der Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 unter den Bedingungen des Wirkbetriebs (Pilotbetrieb) können ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums des Innern. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of the Interior. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 154a des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) Version ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) § 11A GRENZÜBERSCHREITENDE BEHÖRDEN- UND ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG (1) Für nicht UVP-pflichtige Vorhaben einschließlich der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 74A MITGLIEDERAKTEN (1) Die Steuerberaterkammern führen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Akten über ihre Mitglieder (§ 74). Mitgliederakten können teilweise oder vollständig elektronisch geführt werden. Zu den Mitgliederakten ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Justice Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) Version ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDISZIPLINARGESETZ (BDG) § 36 WIEDERAUFGREIFEN DES VERFAHRENS (1) Ergeht nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit der Disziplinarverfügung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren, das wegen desselben Sachverhalts eingeleitet worden ist, unanfechtbar ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG VON IN DER EHEMALIGEN DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ZWISCHEN DEN ÖFFENTLICHEN HAUSHALTEN UND VOLKSEIGENEN UNTERNEHMEN, GENOSSENSCHAFTEN SOWIE GEWERBETREIBENDEN BEGRÜNDETEN FINANZBEZIEHUNGEN (FINANZBEREINIGUNGSGESETZ-DDR) § 4 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG DER PATENTANWÄLTE (PATENTANWALTSAUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - PATANWAPRV) § 33 PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Die Prüfungskommission beim Deutschen Patent- und Markenamt (§ 9 der Patentanwaltsordnung) besteht ...