Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 3 of the ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT, IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG SOWIE ÜBER FERTIGPACKUNGEN (MESS- UND EICHGESETZ - MESSEG) § 13 ANERKENNUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN (1) Eine Konformitätsbewertungsstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EG) NR. 1221/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 25. NOVEMBER 2009 ÜBER DIE FREIWILLIGE TEILNAHME VON ORGANISATIONEN AN EINEM GEMEINSCHAFTSSYSTEM FÜR UMWELTMANAGEMENT UND UMWELTBETRIEBSPRÜFUNG UND ZUR ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG UND GENEHMIGUNG DER BAUART VON FAHRZEUGTEILEN SOWIE DEREN KENNZEICHNUNG (FAHRZEUGTEILEVERORDNUNG - FZTV) § 4 ERTEILUNG DER BAUARTGENEHMIGUNG (1) Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt die Bauartgenehmigung schriftlich oder elektronisch ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESNOTARORDNUNG (BNOTO) INHALTSÜBERSICHT Teil 1 Das Amt des Notars Abschnitt 1 Bestellung zum Notar § 1 Stellung und Aufgaben des Notars § 2 Beruf des Notars § 3 Hauptberufliche Notare; Anwaltsnotare § 4 Bedürfnis für die Bestellung eines Notars ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 58 MITGLIEDERAKTEN (1) Die Rechtsanwaltskammern führen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Akten über ihre Mitglieder (§ 60 Absatz 2). Mitgliederakten können teilweise oder vollständig elektronisch geführt werden. Zu den Mitgliederakten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURPFLANZEN (PFLANZENSCHUTZGESETZ - PFLSCHG) § 20 VERSUCHSZWECKE (1) Ein nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel darf zu Versuchszwecken nur innergemeinschaftlich verbracht, in Verkehr gebracht oder auf Freilandflächen angewandt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VORRANG FÜR INVESTITIONEN BEI RÜCKÜBERTRAGUNGSANSPRÜCHEN NACH DEM VERMÖGENSGESETZ (INVESTITIONSVORRANGGESETZ - INVORG) § 4 VERFAHREN (1) Die nach Absatz 2 zuständige Stelle stellt fest, ob die in den §§ 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (VERMÖGENSGESETZ - VERMG) § 31 PFLICHTEN DER BEHÖRDE (1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen, der Antragsteller hat hierbei mitzuwirken. Soweit die Behörde bei einem auf eine Geldleistung gerichteten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR NEUFASSUNG DER SIEBENUNDDREIßIGSTEN VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES 1, 2 (VERORDNUNG ZUR ANRECHNUNG VON STROMBASIERTEN KRAFTSTOFFEN UND MITVERARBEITETEN BIOGENEN ÖLEN AUF DIE TREIBHAUSGASQUOTE) (37. BIMSCHV ...