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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 2 StAbwG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ABWEHR VON STEUERVERMEIDUNG UND UNFAIREM STEUERWETTBEWERB (STEUEROASEN-ABWEHRGESETZ - STABWG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Ein Staat oder ein Gebiet (Steuerhoheitsgebiet) ist im Sinne dieses Gesetzes nicht kooperativ, wenn das Steuerhoheitsgebiet eine der ...
- § 2 TierGesG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEUGUNG VOR UND BEKÄMPFUNG VON TIERSEUCHEN (TIERGESUNDHEITSGESETZ - TIERGESG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Tierseuche:Infektion oder Krankheit, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht
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- § 18 RÜG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR HERSTELLUNG DER RECHTSEINHEIT IN DER GESETZLICHEN RENTEN- UND UNFALLVERSICHERUNG (RENTEN-ÜBERLEITUNGSGESETZ - RÜG) § 18 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Rentenrechtliche Zeiten sind 1. in der Sozialpflichtversicherung a) Arbeitsjahre als aa) Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, bb) Zurechnungszeiten ...
- § 2 KWKG 2025 - Einzelnorm



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GESETZ FÜR DIE ERHALTUNG, DIE MODERNISIERUNG UND DEN AUSBAU DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSGESETZ - KWKG 2025) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. „Abnahmestelle“ die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen ...
- § 2 WDüngV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND BEFÖRDERN VON WIRTSCHAFTSDÜNGER*) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Abgeber: natürliche oder juristische Person, die einen der in § 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Stoffe an andere abgibt
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- § 2 DruckLV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ARBEITEN IN DRUCKLUFT (DRUCKLUFTVERORDNUNG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Arbeitskammern Räume, in denen Arbeiten in Druckluft ausgeführt werden, 2. Personenschleusen Zugänge, durch die ausschließlich
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- § 1 AltZertG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG VON ALTERSVORSORGE- UND BASISRENTENVERTRÄGEN (ALTERSVORSORGEVERTRÄGE-ZERTIFIZIERUNGSGESETZ - ALTZERTG) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZUM ALTERSVORSORGEVERTRAG (1) Ein Altersvorsorgevertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen ...
- § 2 AltZertG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG VON ALTERSVORSORGE- UND BASISRENTENVERTRÄGEN (ALTERSVORSORGEVERTRÄGE-ZERTIFIZIERUNGSGESETZ - ALTZERTG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZUM BASISRENTENVERTRAG (1) Ein Basisrentenvertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person ...
- § 537 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 537 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Unterabschnitts ist 1. ein Beförderer eine Person, die einen Vertrag über die Beförderung eines Fahrgasts über See (Personenbeförderungsvertrag) schließt; 2. ein Fahrgast eine Person, die a
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- § 2 EWPBG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG VON PREISBREMSEN FÜR LEITUNGSGEBUNDENES ERDGAS UND WÄRME (ERDGAS-WÄRME-PREISBREMSENGESETZ - EWPBG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind: 1. Beauftragter eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu bestellende und bekannt ...
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