Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'rente'
Dokument 571 - 580 von 919 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 14a BeamtVG - Einzelnorm



...
und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten ist und er 1. bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 60 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat, 2. a) wegen Dienstunfähigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand ...
- § 2 4. RAG - Einzelnorm



...
, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Kürzungs- und Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente ohne Änderung der übrigen Berechnungsfaktoren unter ...
- § 12 8. RAG - Einzelnorm



...
2 § 42 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 41 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, dürfen nach Anwendung der §§ 1278, 1279 der Reichsversicherungsordnung, §§ 55, 56 des Angestelltenversicherungsgesetzes ...
- § 3 4. RAG - Einzelnorm



...
-Neuregelungsgesetzes oder Artikel 2 §§ 31 bis 34 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Kürzungs- und Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente erneut umgestellt und dabei vor Anwendung der Kürzungs- und ...
- § 2 20. RAG - Einzelnorm



...
, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung von § 1255 Abs. 1 letzter Halbsatz der Reichsversicherungsordnung, § 32 Abs. 1 letzter Halbsatz des Angestelltenversicherungsgesetzes ...
- § 26 3. DV-BEG - Einzelnorm



...
die Tatsachen unverzüglich anzuzeigen, die gemäß §§ 85, 85a und 86 BEG zu einer Beendigung der Rentenzahlung oder zu einer Minderung der Rente führen. (2) Der Berechtigte ist verpflichtet, der zuständigen Entschädigungsbehörde auf ihr Verlangen einmal jährlich eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Die ...
- § 14 8. RAG - Einzelnorm



...
UNFALLVERSICHERUNG (ACHTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 8. RAG) § 14 (1) Jedem Rentenempfänger ist eine schriftliche Mitteilung über die Höhe seiner Rente, die ihm vom 1. Januar 1966 an zusteht, zu geben. (2) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, so ist sie zu berichtigen. ...
- § 5 4. RAG - Einzelnorm



...
. An die Stelle des Rentenzahlbetrages für Januar 1961 tritt der Rentenzahlbetrag für Januar 1962. (3) In den Fällen, in denen für Januar 1962 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1961 erhöht, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Absatzes ...
- § 3 20. RAG - Einzelnorm



...
-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 §§ 31 bis 34 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente erneut umgestellt und dabei vor Anwendung der Ruhensvorschriften der ungekürzte ...
- § 2 19. RAG - Einzelnorm



...
, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung von § 1255 Abs. 1 letzter Halbsatz der Reichsversicherungsordnung, § 32 Abs. 1 letzter Halbsatz des Angestelltenversicherungsgesetzes ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92
neue Volltext-Suche