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Trefferliste für 'arbeit'
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- § 139b GewO - Einzelnorm



... oder der Polizeibehörde diejenigen statistischen Mitteilungen über die Verhältnisse ihrer Arbeitnehmer zu machen, welchen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales *) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates oder von der Landesregierung unter Festsetzung der dabei zu beobachtenden Fristen ...
- § 368 SGB 3 - Einzelnorm



... Verwaltungsträger. Sie darf ihre Mittel nur für die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Zwecke verwenden. (1a) Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf der Grundlage des über- und zwischenstaatlichen Rechts die Funktion der Verbindungsstelle für die Aufgaben nach diesem Buch oder nach dem Zweiten ...
- § 372 SGB 3 - Einzelnorm



... Bundesagentur gibt sich eine Satzung. (2) Die Satzung und die Anordnungen des Verwaltungsrats bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (3) Die Satzung und die Anordnungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie treten, wenn ein anderer Zeitpunkt nicht bestimmt ist, am ...
- Inhaltsübersicht StVollzG - Einzelnorm



... § 16 Entlassungszeitpunkt Dritter Titel Unterbringung und Ernährung des Gefangenen § 17 Unterbringung während der Arbeit und Freizeit § 18 Unterbringung während der Ruhezeit § 19 Ausstattung des Haftraumes durch den Gefangenen und sein persönlicher Besitz § 20 Kleidung ...
- § 381 SGB 3 - Einzelnorm



... Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Die oder der Vorsitzende führt die Amtsbezeichnung "Vorsitzende des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit" oder "Vorsitzender des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit", die übrigen Mitglieder führen die Amtsbezeichnung "Mitglied des Vorstands der Bundesagentur ...
- § 382 SGB 3 - Einzelnorm



... Urkunde. Eine Entlassung wird mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Auf Verlangen des Verwaltungsrats mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist ein Vorstandsmitglied verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiterzuführen. (4 ...
- § 8 BKV - Einzelnorm



... -VERORDNUNG (BKV) § 8 MITGLIEDER (1) Der Sachverständigenbeirat besteht in der Regel aus zwölf Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Dem Sachverständigenbeirat sollen angehören: 1. acht Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, insbesondere ...
- § 9 BKV - Einzelnorm



... § 9 DURCHFÜHRUNG DER AUFGABEN (1) Zur Durchführung seiner Aufgaben tritt der Sachverständigenbeirat zu Sitzungen zusammen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt an den Sitzungen teil. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. (2) Zu den Sitzungen können ständige Berater sowie externe Sachverständige ...
- § 17 SGB 4 - Einzelnorm



... DIE SOZIALVERSICHERUNG - (ARTIKEL I DES GESETZES VOM 23. DEZEMBER 1976, BGBL. I S. 3845) § 17 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Wahrung der Belange der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung ...
- § 5 RückHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RÜCKKEHRHILFEGESETZ (RÜCKHG) § 5 VERFAHREN Die Rückkehrhilfe ist schriftlich bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Für die Entgegennahme des Antrags und die Entscheidung über den Anspruch ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk der Arbeitnehmer
...
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