zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOSMETIKER/ZUR KOSMETIKERIN ANLAGE (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOSMETIKER/ZUR KOSMETIKERIN (Fundstelle: BGBl. I 2002, 419 - 423) Abschnitt 1: Pflichtqualifikationen gemäß § 4 Abs. 1 Lfd ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HAUSWIRTSCHAFTER UND ZUR HAUSWIRTSCHAFTERIN (HAUSWIRTSCHAFTERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HAWIAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HAUSWIRTSCHAFTER UND ZUR HAUSWIRTSCHAFTERIN ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WERKFEUERWEHRMANN UND ZUR WERKFEUERWEHRFRAU* (WERKFEUERWEHRAUSBILDUNGSVERORDNUNG - WFAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WERKFEUERWEHRMANN UND ZUR WERKFEUERWEHRFRAU (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG FÜR KAUFLEUTE IN DEN DIENSTLEISTUNGSBEREICHEN GESUNDHEITSWESEN SOWIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT § 3 STRUKTUR UND ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung vermittelt in einem zeitlichen Umfang von insgesamt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PERSONALDIENSTLEISTUNGSKAUFMANN/ZUR PERSONALDIENSTLEISTUNGSKAUFFRAU *) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PERSONALDIENSTLEISTUNGSKAUFMANN/ZUR PERSONALDIENSTLEISTUNGSKAUFFRAU *) § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SERVICEFAHRER/ZUR SERVICEFAHRERIN § 3 ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FRISEUR/ZUR FRISEURIN *) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SERVICEFAHRER/ZUR SERVICEFAHRERIN ANLAGE 1 (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SERVICEFAHRER/ ZUR SERVICEFAHRERIN - SACHLICHE GLIEDERUNG - (Fundstelle: BGBl. I 2005, 889 - 892) Lfd. Nr. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KLEMPNER UND ZUR KLEMPNERIN* (KLEMPNER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KLEMPNERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...