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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'
Dokument 581 - 590 von 1128 Treffer,
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- § 49 EnWG - Einzelnorm



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e. V., 2. Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V.eingehalten worden sind. Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln nähere Bestimmungen treffen, soweit ...
- § 34 ARegV - Einzelnorm



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volatilen Kosten nach § 11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 werden erst dann und frühestens ab 2026 in den Effizienzvergleich nach § 12 einbezogen, wenn die Bundesnetzagentur eine Festlegung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 getroffen hat. (8a) Für besondere netztechnische Betriebsmittel, für die § 118 Absatz 33 des ...
- § 17 NABEG - Einzelnorm



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-auf-See-Gesetzes ausgewiesenen Trassen oder Trassenkorridore werden nachrichtlich in den Bundesnetzplan aufgenommen. Der Bundesnetzplan wird bei der Bundesnetzagentur geführt. Der Bundesnetzplan ist von der Bundesnetzagentur einmal pro Kalenderjahr im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. * zum Seitenanfang ...
- § 52 EnWG - Einzelnorm



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- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 52 MELDEPFLICHTEN BEI VERSORGUNGSSTÖRUNGEN Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben der Bundesnetzagentur bis zum 30. April eines Jahres über alle in ihrem Netz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen einen Bericht vorzulegen ...
- § 30b NABEG - Einzelnorm



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ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 30B WEITERE VERFAHRENSANORDNUNGEN (1) Ist für ein Verfahren nach diesem Gesetz, für das die Bundesnetzagentur zuständig ist, die Auslegung von Entscheidungen vorgesehen, auf die nach den für die Auslegung geltenden Vorschriften nicht verzichtet werden kann, ist § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes ...
- § 34 NABEG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 34 ZWANGSGELD Die Bundesnetzagentur kann ihre Anordnungen, insbesondere Fristsetzungen zur Antragstellung nach § 6 Satz 2 und § 12 Absatz 2 Satz 4, und gesetzliche Fristen nach diesem Gesetz nach
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- § 2 KDAV - Einzelnorm



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AUSKUNFT ÜBER KUNDENDATEN NACH § 112 DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES (KUNDENDATENAUSKUNFTSVERORDNUNG - KDAV) § 2 ERSUCHEN (1) Ein Ersuchen, das der Bundesnetzagentur im automatisierten Auskunftsverfahren von einer ersuchenden Stelle nach § 173 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt wird, kann ...
- § 6 KDAV - Einzelnorm



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ZUR AUSKUNFT ÜBER KUNDENDATEN NACH § 112 DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES (KUNDENDATENAUSKUNFTSVERORDNUNG - KDAV) § 6 ABFRAGE DER DATEN (1) Die Bundesnetzagentur übernimmt aus dem Ersuchen die Daten ohne die Angaben nach § 2 Absatz 1 und leitet die Daten unverzüglich an die in Betracht kommenden Verpflichteten ...
- § 9 KDAV - Einzelnorm



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Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit haben können, hat er diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur rechtzeitig vor der Durchführung anzuzeigen. (3) Der Verpflichtete hat die ihm von der Bundesnetzagentur zu Testzwecken vorgegebenen Datensätze ...
- § 64 EnWG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 64 WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG (1) Die Bundesnetzagentur kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen oder zur Begutachtung von Fragen der Regulierung wissenschaftliche Kommissionen einsetzen. Ihre Mitglieder ...
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