zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 12 SAMMELANMELDUNG (1) Mehrere Designs können in einer Anmeldung zusammengefasst werden (Sammelanmeldung). Die Sammelanmeldung darf nicht mehr als 100 Designs umfassen. (2) Der Anmelder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 2 UMLAGE Die Mittel für die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 13 ANMELDETAG (1) Der Anmeldetag eines Designs ist der Tag, an dem die Unterlagen mit den Angaben nach § 11 Absatz 2 1. beim Deutschen Patent- und Markenamt 2. oder, wenn diese Stelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 3 HÖHE UND AUFBRINGUNG DER ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 14 AUSLÄNDISCHE PRIORITÄT (1) Wer nach einem Staatsvertrag die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung desselben Designs in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 4 EINZUGSSTELLEN Die Bundesagentur ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 15 AUSSTELLUNGSPRIORITÄT (1) Hat der Anmelder ein Design 1. auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 5 ZAHLUNG (1) Die Umlagebeträge ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 16 PRÜFUNG DER ANMELDUNG (1) Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob 1. die Anmeldegebühren nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes und 2. die Voraussetzungen für ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 6 MELDE- UND AUSKUNFTSPFLICHT ...