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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 581 - 590 von 107321 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 12 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 12 SAMMELANMELDUNG (1) Mehrere Designs können in einer Anmeldung zusammengefasst werden (Sammelanmeldung). Die Sammelanmeldung darf nicht mehr als 100 Designs umfassen. (2) Der Anmelder ...
§ 2 WinterbeschV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 2 UMLAGE Die Mittel für die ...
§ 13 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 13 ANMELDETAG (1) Der Anmeldetag eines Designs ist der Tag, an dem die Unterlagen mit den Angaben nach § 11 Absatz 2 1. beim Deutschen Patent- und Markenamt 2. oder, wenn diese Stelle ...
§ 3 WinterbeschV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 3 HÖHE UND AUFBRINGUNG DER ...
§ 14 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 14 AUSLÄNDISCHE PRIORITÄT (1) Wer nach einem Staatsvertrag die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung desselben Designs in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats ...
§ 4 WinterbeschV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 4 EINZUGSSTELLEN Die Bundesagentur ...
§ 15 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 15 AUSSTELLUNGSPRIORITÄT (1) Hat der Anmelder ein Design 1. auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten ...
§ 5 WinterbeschV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 5 ZAHLUNG (1) Die Umlagebeträge ...
§ 16 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 16 PRÜFUNG DER ANMELDUNG (1) Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob 1. die Anmeldegebühren nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes und 2. die Voraussetzungen für ...
§ 6 WinterbeschV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 6 MELDE- UND AUSKUNFTSPFLICHT ...
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