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Trefferliste für 'verwendung'

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§ 7g AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 7G ERMÄCHTIGUNG ZUM ABSCHLUSS EINES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VERTRAGES Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium ...
§ 9a AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9A VERWERTUNG RADIOAKTIVER RESTSTOFFE UND BESEITIGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (1) Wer Anlagen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, errichtet ...
§ 9b AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9B ZULASSUNGSVERFAHREN (1) Die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung der in § 9a Abs. 3 genannten Anlagen des Bundes sowie die wesentliche Veränderung ...
§ 9c AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9C LANDESSAMMELSTELLEN Für das Lagern oder Bearbeiten radioaktiver Abfälle in Landessammelstellen nach § 9a Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz sind die ...
§ 9d AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9D ENTEIGNUNG (1) Für Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie für Zwecke der Vornahme wesentlicher ...
§ 9e AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9E GEGENSTAND UND ZULÄSSIGKEIT DER ENTEIGNUNG; ENTSCHÄDIGUNG (1) Durch die Enteignung nach § 9d können 1. das Eigentum oder andere Rechte an Grundstücken ...
§ 9f AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9F VORARBEITEN AN GRUNDSTÜCKEN (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass zur Vorbereitung der Planfeststellung nach § 9b ...
§ 9g AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9G VERÄNDERUNGSSPERRE (1) Zur Sicherung von Planungen für Vorhaben nach § 9b oder zur Sicherung oder Fortsetzung einer Standorterkundung für Anlagen ...
§ 9h AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9H PFLICHTEN DES ZULASSUNGSINHABERS Die §§ 7c und 19a Absatz 3 und 4 gelten entsprechend für: 1. den Inhaber eines Planfeststellungsbeschlusses oder ...
§ 9i AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 9I BESTANDSAUFNAHME UND SCHÄTZUNG (1) Das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium erstellt erstmals bis ...
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