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oder Bestandteil eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist und die keiner Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedarf, 2. durch die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand ...
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