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Trefferliste für 'gesellschaften'
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- § 96 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 96 ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS (1) Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen bei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer, bei Gesellschaften, für die das Montan
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- § 2 SpTrUG - Einzelnorm



... aufzustellen. Dieser muß mindestens folgende Angaben enthalten: 1. die Firma und den Sitz der übertragenden und der durch die Spaltung entstehenden Gesellschaften; 2. die Erklärung über die Übertragung der Teile des Vermögens der übertragenden Gesellschaft jeweils als Gesamtheit gegen Gewährung von ...
- § 10 SpTrUG - Einzelnorm



... Verbindlichkeiten gehen entsprechend der im Spaltungsplan vorgesehenen Aufteilung jeweils als Gesamtheit auf die neue Gesellschaft oder die neuen Gesellschaften über. 2. Bei der Aufspaltung erlischt die übertragende Gesellschaft. Einer besonderen Löschung bedarf es nicht. 3. Die Gesellschafter oder ...
- § 13b ErbStG - Einzelnorm



... - und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden; 2. Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 Prozent oder weniger beträgt und sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes ...
- § 8 EGGmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG-EINFÜHRUNGSGESETZ - EGGMBHG) § 8 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER VIERTEN EU-GELDWÄSCHERICHTLINIE, ZUR AUSFÜHRUNG DER EU-GELDTRANSFERVERORDNUNG
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- § 10 EGGmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG-EINFÜHRUNGSGESETZ - EGGMBHG) § 10 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ERGÄNZUNG UND ÄNDERUNG DER REGELUNGEN FÜR DIE GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN
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- § 11 EGGmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG-EINFÜHRUNGSGESETZ - EGGMBHG) § 11 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER DIGITALISIERUNGSRICHTLINIE (1) § 6 Absatz 2 Satz 3, § 8 Absatz 3 Satz 1, §
...
- § 12 EGGmbHG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG-EINFÜHRUNGSGESETZ - EGGMBHG) § 12 VERÄNDERUNG DER GESELLSCHAFTERLISTE IN BEZUG AUF EINE GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (1) Wird an der Eintragung einer nach § 40 Absatz
...
- § 31 KARBV - Einzelnorm



... GEHÖRENDEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE (KAPITALANLAGE-RECHNUNGSLEGUNGS- UND -BEWERTUNGSVERORDNUNG - KARBV) § 31 BEWERTUNG VON BETEILIGUNGEN AN IMMOBILIEN-GESELLSCHAFTEN (1) Die Bewertung einer Beteiligung vor ihrem Erwerb gemäß § 236 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches dient dazu, die Angemessenheit der ...
- § 9 MgVG - Einzelnorm



... . (2) Bei der Wahl der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums sollen alle an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften mit Sitz im Inland, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, durch mindestens ein Mitglied im besonderen Verhandlungsgremium vertreten sein. (3 ...
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