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Trefferliste für 'gewo'

Dokument 51 - 60 von 199 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 55f GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 55F HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutze der Allgemeinheit und der Veranstaltungsteilnehmer für Tätigkeiten nach ...
§ 56 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 56 IM REISEGEWERBE VERBOTENE TÄTIGKEITEN (1) Im Reisegewerbe sind verboten 1. der Vertrieb von a) (weggefallen), b) Giften und gifthaltigen Waren; zugelassen ist das Aufsuchen von Bestellungen auf Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel ...
§ 56a GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 56A WANDERLAGER (1) Ein Wanderlager veranstaltet, wer außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus 1. Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren aufsucht ...
§ 57 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 57 VERSAGUNG DER REISEGEWERBEKARTE (1) Die Reisegewerbekarte ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. (2) Im Falle ...
§§ 57a und 58 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG §§ 57A UND 58 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 59 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 59 UNTERSAGUNG REISEGEWERBEKARTENFREIER TÄTIGKEITEN Soweit nach § 55a oder § 55b eine Reisegewerbekarte nicht erforderlich ist, kann die reisegewerbliche Tätigkeit unter der Voraussetzung des § 57 untersagt werden. § 35 Abs. 1 Satz 2 ...
§ 60 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 60 BESCHÄFTIGTE PERSONEN Die Beschäftigung einer Person im Reisegewerbe kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht ...
§ 60a GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 60A VERANSTALTUNG VON SPIELEN (1) (weggefallen)(2) Warenspielgeräte dürfen im Reisegewerbe nur aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 33c Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind. Wer im Reisegewerbe ein anderes Spiel im Sinne des § 33d ...
§ 60b GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 60B VOLKSFEST (1) Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 ausübt und Waren feilbietet ...
§ 60c GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 60C MITFÜHREN UND VORZEIGEN DER REISEGEWERBEKARTE (1) Der Inhaber einer Reisegewerbekarte ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen ...
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