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Trefferliste für 'verkauf'

Dokument 51 - 60 von 579 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 MauerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKAUF VON MAUER- UND GRENZGRUNDSTÜCKEN AN DIE FRÜHEREN EIGENTÜMER (MAUERGRUNDSTÜCKSGESETZ - MAUERG) § 2 ERWERB (1) Ehemalige Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger (Berechtigte) können ihre früheren, jetzt bundeseigenen Mauer- und Grenzgrundstücke ...
§ 3 MauerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKAUF VON MAUER- UND GRENZGRUNDSTÜCKEN AN DIE FRÜHEREN EIGENTÜMER (MAUERGRUNDSTÜCKSGESETZ - MAUERG) § 3 VERWENDUNG IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE (1) Will der Bund ein Grundstück für dringende eigene öffentliche Zwecke verwenden oder im öffentlichen ...
§ 4 MauerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKAUF VON MAUER- UND GRENZGRUNDSTÜCKEN AN DIE FRÜHEREN EIGENTÜMER (MAUERGRUNDSTÜCKSGESETZ - MAUERG) § 4 ANTRAGSFRIST Anträge auf Rückerwerb müssen bis zum Ablauf des 31. Januar 1997 bei der Oberfinanzdirektion gestellt werden, in deren ...
§ 5 MauerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKAUF VON MAUER- UND GRENZGRUNDSTÜCKEN AN DIE FRÜHEREN EIGENTÜMER (MAUERGRUNDSTÜCKSGESETZ - MAUERG) § 5 FONDS (1) Der mit diesem Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung errichtete Fonds zur Förderung von wirtschaftlichen ...
§ 6 MauerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKAUF VON MAUER- UND GRENZGRUNDSTÜCKEN AN DIE FRÜHEREN EIGENTÜMER (MAUERGRUNDSTÜCKSGESETZ - MAUERG) § 6 RECHTSVERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ...
§ 7 MauerG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKAUF VON MAUER- UND GRENZGRUNDSTÜCKEN AN DIE FRÜHEREN EIGENTÜMER (MAUERGRUNDSTÜCKSGESETZ - MAUERG) § 7 RECHTSWEG (1) Für Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. ...
§ 4 LMIDV - Einzelnorm*
... DIE KENNZEICHNUNG VON NICHT VORVERPACKTEN LEBENSMITTELN BEIM INVERKEHRBRINGEN ODER ABGEBEN (1) Lebensmittel, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt und Endverbrauchern zur Selbstbedienung angeboten werden, dürfen durch den Verantwortlichen nach Artikel 8 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz ...
§ 376 HGB - Einzelnorm*
... vorgenommenen Verkaufs oder Kaufes kann, falls die Ware einen Börsen- oder Marktpreis hat, dem Ersatzanspruche nur zugrunde gelegt werden, wenn der Verkauf oder Kauf sofort nach dem Ablaufe der bedungenen Leistungszeit oder Leistungsfrist bewirkt ist. Der Verkauf oder Kauf muß, wenn er nicht in öffentlicher ...
Anlage II VServiceAusbV - Einzelnorm*
... Zahlungsverkehr, Lernziel c,und je nach Schwerpunkt a) in Verbindung mit der Berufsbildposition 2. Vertrieb, Lernziele a und b,des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder b) in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 1. Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel c, 1.1 Service und Betreuung, Lernziele ...
§ 4 BuchhdlAusbV 2011 - Einzelnorm*
... , 3.2 Wareneingang, 3.3 Lagerlogistik, 3.4 Beschaffung; 4. Einkauf: 4.1 Sortimentsstruktur, 4.2 Einkauf und Bestellung; 5. Beratung und Verkauf: 5.1 Kundenorientierte Kommunikation, 5.2 Buchhändlerische Beratung und Verkauf, 5.3 Kassenführung, 5.4 Kundenbindung, Kundenservice, 5.5 Vertriebswege, 5.6 ...
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