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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 176 AO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 176 VERTRAUENSSCHUTZ BEI DER AUFHEBUNG UND ÄNDERUNG VON STEUERBESCHEIDEN (1) Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass 1. das Bundesverfassungsgericht
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- § 67 ZDG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN ZIVILDIENST DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER (ZIVILDIENSTGESETZ - ZDG) § 67 AUFHEBUNG DER DISZIPLINARVERFÜGUNG (1) Bestätigt das Verwaltungsgericht im Falle des § 66 Abs. 2 die angefochtene Entscheidung, mildert es die Disziplinarmaßnahme,
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- § 25 InsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 25 AUFHEBUNG DER SICHERUNGSMAßNAHMEN (1) Werden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, so gilt für die Bekanntmachung der Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung § 23 entsprechend. (2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen
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- § 200 InsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 200 AUFHEBUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS (1) Sobald die Schlußverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. (2) Der Beschluß und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekanntzumachen
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- § 259 InsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 259 WIRKUNGEN DER AUFHEBUNG (1) Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Ämter des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse
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- § 268 InsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 268 AUFHEBUNG DER ÜBERWACHUNG (1) Das Insolvenzgericht beschließt die Aufhebung der Überwachung, 1. wenn die Ansprüche, deren Erfüllung überwacht wird, erfüllt sind oder die Erfüllung dieser Ansprüche gewährleistet ist oder 2
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- § 54 FamFG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 54 AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG (1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung ...
- § 296 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 296 AUFHEBUNG (1) Ein Unternehmensvertrag kann nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist unzulässig. Die Aufhebung bedarf der schriftlichen
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- § 1 StrRehaHomG - Einzelnorm



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STRAFRECHTLICHEN REHABILITIERUNG DER NACH DEM 8. MAI 1945 WEGEN EINVERNEHMLICHER HOMOSEXUELLER HANDLUNGEN VERURTEILTEN PERSONEN (STRREHAHOMG) § 1 AUFHEBUNG VON URTEILEN (1) Wer wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen als Täter verurteilt wurde, wird rehabilitiert, indem mit diesem Gesetz die ...
- § 19b DirektZahlDurchfV - Einzelnorm



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BETRIEBE IM RAHMEN VON STÜTZUNGSREGELUNGEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK (DIREKTZAHLUNGEN-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - DIREKTZAHLDURCHFV) § 19B AUFHEBUNG DER BESTIMMUNG VON DAUERGRÜNLAND ALS UMWELTSENSIBEL IN BESTIMMTEN FÄLLEN (1) Die Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § ...
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