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Trefferliste für 'eeg and 2009'

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§ 36 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 36 GEBOTE FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND (1) In Ergänzung zu den Anforderungen an Gebote nach § 30 müssen Windenergieanlagen an Land, auf die sich ein Gebot bezieht ...
§ 36a EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 36A SICHERHEITEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit ...
§ 80 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 80 DOPPELVERMARKTUNGSVERBOT (1) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie in ein Gasnetz eingespeistes Deponie- oder Klärgas und Gas aus Biomasse dürfen ...
§ 36b EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 36B HÖCHSTWERT FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND (1) Der Höchstwert für Strom aus Windenergieanlagen an Land beträgt im Jahr 2023 5,88 Cent pro Kilowattstunde für den ...
§ 80a EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 80A KUMULIERUNG Investitionszuschüsse durch den Bund, das Land oder ein Kreditinstitut, an dem der Bund oder das Land beteiligt sind, dürfen neben einer Zahlung nach ...
§ 36c EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 36C AUSSCHLUSS VON GEBOTEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND Die Bundesnetzagentur schließt Gebote für Windenergieanlagen an Land nach § 33 von dem Zuschlagsverfahren ...
§ 81 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 81 CLEARINGSTELLE (1) Zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten wird eine Clearingstelle eingerichtet. Der Betrieb erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für ...
§ 36d EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 36D (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 82 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 82 VERBRAUCHERSCHUTZ Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 19 bis 55a entsprechend. Fußnote (+++ § 82: Zur Nichtanwendung ...
§ 36e EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 36E ERLÖSCHEN VON ZUSCHLÄGEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND (1) Der Zuschlag erlischt bei Geboten für Windenergieanlagen an Land 36 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe ...
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