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§ 48 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 48 EINSTELLUNG, BEFÖRDERUNG, AUFSTIEG UND BERUFUNG IN DAS DIENSTVERHÄLTNIS EINER BERUFSSOLDATIN ODER EINES BERUFSSOLDATEN (1) Die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 ...
§ 383 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 383 ERÖFFNUNGS- ODER ZURÜCKWEISUNGSBESCHLUSS; EINSTELLUNG BEI GERINGER SCHULD (1) Nach Eingang der Erklärung des Beschuldigten oder Ablauf der Frist entscheidet das Gericht darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder die ...
§ 389 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 389 EINSTELLUNG DURCH URTEIL BEI VERDACHT EINES OFFIZIALDELIKTS (1) Findet das Gericht nach verhandelter Sache, daß die für festgestellt zu erachtenden Tatsachen eine Straftat darstellen, auf die das in diesem Abschnitt vorgeschriebene ...
§ 25 BLV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTEN (BUNDESLAUFBAHNVERORDNUNG - BLV) § 25 EINSTELLUNG IN EIN BEFÖRDERUNGSAMT (1) Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann in ein Beförderungsamt eingestellt werden, wenn sie oder er 1. das angestrebte ...
§ 19 MntDBwVVDV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN NICHTTECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG (MNTDBWVVDV) § 19 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung kann eingestellt ...
§ 20 GenTG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DER GENTECHNIK (GENTECHNIKGESETZ - GENTG) § 20 EINSTWEILIGE EINSTELLUNG (1) Sind die Voraussetzungen für die Fortführung des Betriebs der gentechnischen Anlage, der gentechnischen Arbeit oder der Freisetzung nachträglich entfallen ...
§ 17g MntZollDVDV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN NICHTTECHNISCHEN ZOLLDIENST DES BUNDES (MNTZOLLDVDV) § 17G EINSTELLUNG UND GESUNDHEITLICHE EIGNUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, 2. die erforderlichen ...
§ 343 VAG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 343 EINSTELLUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS (1) Unbeschadet des § 165 Absatz 1 gilt, dass für Versicherungsunternehmen, die den Abschluss neuer Versicherungsverträge ...
§ 9h GtDBWVAPrV - Einzelnorm****
... AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN GEHOBENEN TECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG – FACHRICHTUNG WEHRTECHNIK – (GTDBWVAPRV) § 9H EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung ...
§ 15d GfwtDBwVDV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN FEUERWEHRTECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHR (GFWTDBWVDV) § 15D EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr kann eingestellt werden ...
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