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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 343 EINSTELLUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS (1) Unbeschadet des § 165 Absatz 1 gilt, dass für Versicherungsunternehmen, die den Abschluss neuer Versicherungsverträge ...
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VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN NICHTTECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG (MNTDBWVVDV) § 19 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung kann eingestellt ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN NICHTTECHNISCHEN ZOLLDIENST DES BUNDES (MNTZOLLDVDV) § 17G EINSTELLUNG UND GESUNDHEITLICHE EIGNUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, 2. die erforderlichen ...
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DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN TECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG – FACHRICHTUNG WEHRTECHNIK – (MTDBWVVDV) § 21 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung ...
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AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN GEHOBENEN TECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG – FACHRICHTUNG WEHRTECHNIK – (GTDBWVAPRV) § 9H EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung ...
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ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN TECHNISCHEN DIENST DER FERNMELDE- UND ELEKTRONISCHEN AUFKLÄRUNG DES BUNDES (MTDFMELOAUFKLVDV) § 17 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des ...