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Trefferliste für 'einzelnorm'
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- § 7 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 7 GERICHTSSTAND DES TATORTES (1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist. (2) Wird die Straftat durch den Inhalt einer im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes erschienenen
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- § 27 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 27 DATENSCHUTZRECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten ist das nach den Vorschriften dieses
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- § 8 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 8 GERICHTSSTAND DES WOHNSITZES ODER AUFENTHALTSORTES (1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat. (2) Hat der Angeschuldigte
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- § 28 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 28 BEFUGNISSE ZUR VERARBEITUNG DER ZENTRAL GESPEICHERTEN DATEN Soweit dies zur Erfüllung der in diesem Gesetz und im Zensusvorbereitungsgesetz 2022 festgelegten Aufgaben
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- § 9 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 9 GERICHTSSTAND DES ERGREIFUNGSORTES Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung *
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- § 29 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 29 AUFGABEN DES STATISTISCHEN BUNDESAMTS BEI DER VERARBEITUNG DER DATEN NACH § 28 (1) Das Statistische Bundesamt gleicht die Daten nach § 28 im Benehmen mit den statistischen
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- § 10 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 10 GERICHTSSTAND BEI AUSLANDSTATEN AUF SCHIFFEN ODER IN LUFTFAHRZEUGEN (1) Ist die Straftat auf einem Schiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes begangen, so ist das
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- § 30 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 30 VERARBEITUNG DER HILFSMERKMALE ZUR MERKMALSGENERIERUNG Die Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale
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- § 10a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 10A GERICHTSSTAND BEI AUSLANDSTATEN IM BEREICH DES MEERES Ist für eine Straftat, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Bereich des Meeres begangen wird, ein Gerichtsstand nicht begründet, so ist Hamburg Gerichtsstand
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- § 31 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 31 TRENNUNG UND LÖSCHUNG DER HILFSMERKMALE (1) Die Hilfsmerkmale sind von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren oder
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