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Trefferliste für 'insolvenzordnung'

Dokument 51 - 60 von 736 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 103m EGInsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) ART 103M ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM SANIERUNGS- UND INSOLVENZRECHTSFORTENTWICKLUNGSGESETZ Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden sind, sind die bis dahin geltenden Vorschriften ...
Art 104 EGInsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) ART 104 ANWENDUNG DES NEUEN RECHTS In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses Gesetz auch für Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor ...
§ 36 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 36 UNPFÄNDBARE GEGENSTÄNDE (1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850l, 851c, 851d, 899 bis 904, 905 Satz 1 und ...
§ 134 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 134 UNENTGELTLICHE LEISTUNG (1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. (2) Richtet sich ...
§ 232 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 232 STELLUNGNAHMEN ZUM PLAN (1) Wird der Insolvenzplan nicht zurückgewiesen, so leitet das Insolvenzgericht ihn zur Stellungnahme, insbesondere zur Vergleichsrechnung, zu: 1. dem Gläubigerausschuß, wenn ein solcher bestellt ist ...
§ 302 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 302 AUSGENOMMENE FORDERUNGEN Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt ...
Art 105 EGInsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) ART 105 FINANZTERMINGESCHÄFTE (1) War für Finanzleistungen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Frist vereinbart und tritt die Zeit oder der Ablauf der Frist ...
§ 37 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 37 GESAMTGUT BEI GÜTERGEMEINSCHAFT (1) Wird bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft das Gesamtgut von einem Ehegatten allein verwaltet und über das Vermögen dieses Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört das Gesamtgut ...
§ 135 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 135 GESELLSCHAFTERDARLEHEN (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 oder für eine gleichgestellte Forderung 1. Sicherung ...
§ 233 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 233 AUSSETZUNG VON VERWERTUNG UND VERTEILUNG Soweit die Durchführung eines vorgelegten Insolvenzplans durch die Fortsetzung der Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse gefährdet würde, ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag ...
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