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Trefferliste für 'inverkehrbringen'

Dokument 51 - 60 von 1130 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 ButtV 1997 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER BUTTER UND ANDERE MILCHSTREICHFETTE (BUTTERVERORDNUNG) § 4 INVERKEHRBRINGEN NACH HANDELSKLASSEN Butter darf nach Handelsklassen im Sinne des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach Maßgabe des § 5 hergestellt ist und ...
§ 16 DepV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEPONIEN UND LANGZEITLAGER (DEPONIEVERORDNUNG - DEPV) § 16 INVERKEHRBRINGEN VON ABFÄLLEN Abfälle dürfen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen nach § 14 Absatz 2 und 3 einhalten ...
§ 147 StGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 147 INVERKEHRBRINGEN VON FALSCHGELD (1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar ...
§ 3 32. BImSchV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis 32. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 32. BIMSCHV) § 3 INVERKEHRBRINGEN (1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn der Hersteller ...
§ 14 FischSeuchV 2008 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FISCHSEUCHENVERORDNUNG*) § 14 INVERKEHRBRINGEN FÜR DIE WEITERE HALTUNG ODER DEN BESATZ (1) Fische aus Aquakultur dürfen zum Zwecke der weiteren Haltung oder des Besatzes nur in den Verkehr gebracht werden, soweit sie 1. klinisch gesund sind, 2. nicht ...
§ 15 FischSeuchV 2008 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FISCHSEUCHENVERORDNUNG*) § 15 INVERKEHRBRINGEN ZUR WEITERVERARBEITUNG Die in Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für eine der in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 jeweils aufgeführten Seuchen empfänglich sind, und ihre Erzeugnisse dürfen ...
§ 17 FischSeuchV 2008 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FISCHSEUCHENVERORDNUNG*) § 17 INVERKEHRBRINGEN VON FISCHEN ZU ZIERZWECKEN Fische zu Zierzwecken dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, soweit sie andere Fische im Hinblick auf Seuchen nicht gefährden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 184l StGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 184L INVERKEHRBRINGEN, ERWERB UND BESITZ VON SEXPUPPEN MIT KINDLICHEM ERSCHEINUNGSBILD 1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles ...
§ 6 LegRegG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REGISTRIERUNG VON BETRIEBEN ZUR HALTUNG VON LEGEHENNEN (LEGEHENNENBETRIEBSREGISTERGESETZ - LEGREGG) § 6 INVERKEHRBRINGEN VON EIERN Ab dem 1. Januar 2004 darf der Inhaber eines Betriebes im Sinne des § 1 Abs. 2 Eier nur aus einem Stall in Verkehr bringen, für den ihm ...
§ 42 KGSG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON KULTURGUT (KULTURGUTSCHUTZGESETZ - KGSG) § 42 SORGFALTSPFLICHTEN BEIM GEWERBLICHEN INVERKEHRBRINGEN (1) Wer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit Kulturgut in Verkehr bringt, ist verpflichtet, zuvor zusätzlich zu den Pflichten nach § ...
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