Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 51 - 60 von 636 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 18 InhKontrollV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANZEIGEN NACH § 2C DES KREDITWESENGESETZES UND § 17 DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES *) (INHABERKONTROLLVERORDNUNG - INHKONTROLLV) § 18 ANZEIGE VON ÄNDERUNGEN BEIM INHABER EINER BEDEUTENDEN BETEILIGUNG (1) Der Anzeige nach § 2c Absatz
...
- § 5c AnzV - Einzelnorm



...
DIE VORLAGE VON UNTERLAGEN NACH DEM KREDITWESENGESETZ (ANZEIGENVERORDNUNG - ANZV) § 5C FÜHRUNGSZEUGNIS DER NACH § 24 ABSATZ 1 NUMMER 1 UND 15 DES KREDITWESENGESETZES ANZUZEIGENDEN PERSON (1) Die in den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen ...
- § 5d AnzV - Einzelnorm



...
NACH DEM KREDITWESENGESETZ (ANZEIGENVERORDNUNG - ANZV) § 5D AUSZUG AUS DEM GEWERBEZENTRALREGISTER DER NACH § 24 ABSATZ 1 NUMMER 1 UND 15 DES KREDITWESENGESETZES ANZUZEIGENDEN PERSON (1) Die in den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach ...
- § 8 AnzV - Einzelnorm



...
VON UNTERLAGEN NACH DEM KREDITWESENGESETZ (ANZEIGENVERORDNUNG - ANZV) § 8 ANZEIGEN NACH § 24 ABS. 1 NR. 10 UND 12 UND § 24 ABS. 1A NR. 1 UND 3 DES KREDITWESENGESETZES (BEDEUTENDE BETEILIGUNGEN AN DEM EIGENEN INSTITUT UND PASSIVISCHE ENGE VERBINDUNGEN) (1) Einzelanzeigen über passivische Beteiligungsverhältnisse ...
- § 3 GroMiKV - Einzelnorm



...
DEM KREDITWESENGESETZ 1 (GROßKREDIT- UND MILLIONENKREDITVERORDNUNG - GROMIKV) § 3 AUSNAHMEN VON DER BESCHLUSSFASSUNGSPFLICHT NACH § 13 ABSATZ 2 DES KREDITWESENGESETZES (1) Ein Geschäftsleiterbeschluss nach § 13 Absatz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes ist nicht erforderlich bei 1. Risikopositionen im ...
- § 3 WpHG - Einzelnorm



...
an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) und des § 1 Absatz 7 des Kreditwesengesetzes erbringen, 2. Unternehmen, deren Wertpapierdienstleistung für andere ausschließlich in der Verwaltung eines Systems von Arbeitnehmerbeteiligungen ...
- § 2 BauSparkG - Einzelnorm



...
) Wer das Bauspargeschäft betreiben will, bedarf der schriftlichen oder elektronischen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Zusätzlich zu den in § 32 des Kreditwesengesetzes genannten Voraussetzungen setzt die Erteilung der Erlaubnis voraus, dass eine Bausparkasse 1. über ein Kernkapital im Sinne des Artikels ...
- § 340 KAGB - Einzelnorm



...
, 1a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Absatz 8a zuwiderhandelt, 2. entgegen § 14 Satz 1 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, auch in Verbindung mit § 44b Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
- § 2a EdWBeitrV - Einzelnorm



...
§ 1 Einlagensicherungsgesetzes sind und denen eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 oder 10 des Kreditwesengesetzes erteilt worden ist; ist das Institut befugt, sich bei der Erbringung der Bankgeschäfte oder von Finanzdienstleistungen Besitz oder Eigentum ...
- § 80 KAGB - Einzelnorm



...
Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, das gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes oder den im Herkunftsmitgliedstaat des EU-AIF anzuwendenden Vorschriften, die die Richtlinie 2013/36/EU umsetzen, zugelassen ist; 2. eine Wertpapierfirma ...
Seite:
1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64
neue Volltext-Suche