Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'kwg'
Dokument 51 - 60 von 287 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 1 KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
...
- § 26b KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 26B VERMÖGENSTRENNUNG (1) Ein Institut, das das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft betreibt, hat sicherzustellen, dass die kryptografischen Instrumente und privaten kryptographischen Schlüssel der
...
- § 64g KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64G ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM FINANZKONGLOMERATERICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ (1) (weggefallen)(2) Bis zum Erlass der Rechtsverordnung nach § 13c Absatz 1 Satz 2 sind sämtliche während eines Kalenderjahres
...
- § 1a KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 1A GELTUNG DER VERORDNUNGEN (EU) NR. 575/2013, (EG) NR. 1060/2009, (EU) 2015/534 UND (EU) 2017/2402 FÜR KREDIT- UND FINANZDIENSTLEISTUNGSINSTITUTE (1) Für Institute, die keine 1. CRR-Kreditinstitute
...
- § 27 KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 27 (aufgehoben) Fußnote (+++ § 27: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 5 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 64h KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64H ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER NEU GEFASSTEN BANKENRICHTLINIE UND DER NEU GEFASSTEN KAPITALADÄQUANZRICHTLINIE (1) (weggefallen)(2) (weggefallen)(3) (weggefallen)(4) (weggefallen
...
- § 1b KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 1B UNZUVERLÄSSIGKEIT VON SANKTIONIERTEN PERSONEN Eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft gilt als unzuverlässig, wenn nach einem im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
...
- § 28 KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 28 BESTELLUNG DES PRÜFERS IN BESONDEREN FÄLLEN (1) Die Institute haben der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank den von ihnen bestellten Prüfer unverzüglich nach der Bestellung anzuzeigen.
...
- § 64i KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 64I ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM FINANZMARKTRICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ (1) Für ein Unternehmen, das am 1. November 2007 eine Erlaubnis für ein oder mehrere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen
...
- § 2 KWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 2 AUSNAHMEN (1) Als Kreditinstitut gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nicht 1. die Deutsche Bundesbank und die vergleichbaren Institutionen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
...
Seite:
1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
neue Volltext-Suche