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Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 51 - 60 von 291 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 59 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 59 ANBIETERWECHSEL UND RUFNUMMERNMITNAHME (1) Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme erfolgen unter Leitung des aufnehmenden Anbieters. Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen nummerngebundenen ...
§ 160 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 160 FESTSTELLUNG DER UNTERVERSORGUNG (1) Stellt die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Überwachung gemäß § 157 Absatz 1 und § 158 Absatz 2 fest, dass einer der nachfolgenden Umstände vorliegt, so veröffentlicht sie innerhalb ...
§ 5 PersBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 5 SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG (1) Die erstmaligen Wahlen zu der Schwerbehindertenvertretung in der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ...
§ 60 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 60 UMZUG (1) Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung ...
§ 161 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 161 VERPFLICHTUNGEN ZUR VERSORGUNG MIT TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTEN (1) Ist die nach § 160 Absatz 2 eingereichte Verpflichtungszusage nach Beurteilung durch die Bundesnetzagentur geeignet, die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ...
§ 6 PersBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 6 FRAUENBEAUFTRAGTE (1) Die Frauenbeauftragte ist frühestens nach Ablauf des dritten Monats und spätestens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Errichtung der Bundesnetzagentur ...
§ 61 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 61 SELEKTIVE SPERRE ZUM SCHUTZ VOR KOSTEN, SPERRE BEI ZAHLUNGSVERZUG (1) Endnutzer können von dem Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten, von dem Anbieter von Internetzugangsdiensten und von dem Anbieter des Anschlusses ...
§ 162 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 162 AUSGLEICH FÜR DIE VERSORGUNG MIT TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTEN (1) Die Bundesnetzagentur gewährt dem Diensteverpflichteten nach § 161 Absatz 2 oder 3 nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem dem Diensteverpflichteten ...
Eingangsformel BegleitG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (BEGLEITG) EINGANGSFORMEL  Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 7 PersBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 7 BESOLDUNGS- UND TARIFRECHTLICHE SONDERREGELUNGEN (1) Beamten, denen bis zum Tage vor der Versetzung oder Überleitung zur Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation ...
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