Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 51 - 60 von 4740 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 9 SeeSchStrO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEESCHIFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (SEESCHSTRO) § 9 VERWENDUNG VON POSITIONSLATERNEN UND SCHALLSIGNALANLAGEN (1) Fahrzeuge, die zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, dürfen zur Führung der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter und zur Abgabe ...
§ 4 TrZollV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES TRUPPENZOLLGESETZES (TRUPPENZOLLVERORDNUNG - TRZOLLV) § 4 VERWENDUNG DES EINHEITSPAPIERS (1) Bei der Anmeldung zur Truppenverwendung nach § 4 Absatz 1 Nummer 8 des Gesetzes sind die Exemplare Nummer 6, 7 und 8 sowie ein ...
Anlage 9 FeV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 9 (ZU § 25 ABSATZ 3) VERWENDUNG VON SCHLÜSSELZAHLEN FÜR EINTRAGUNGEN IN DEN FÜHRERSCHEIN (Fundstelle: BGBl. I 2013, 60 - 63; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) A. Vorbemerkungen ...
§ 3 BeamtVÜV - Einzelnorm****
... BEAMTENVERSORGUNGSRECHTLICHE ÜBERGANGSREGELUNGEN NACH HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (BEAMTENVERSORGUNGS-ÜBERGANGSVERORDNUNG - BEAMTVÜV) § 3 VERWENDUNG VON BEAMTEN UND RICHTERN (1) Die Zeit der Verwendung eines Beamten oder eines Richters aus dem früheren Bundesgebiet zum Zwecke der Aufbauhilfe ...
§ 1836 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1836 TRENNUNGSGEBOT; VERWENDUNG DES VERMÖGENS FÜR DEN BETREUER (1) Der Betreuer hat das Vermögen des Betreuten getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten. Dies gilt nicht für das bei Bestellung des Betreuers bestehende ...
§ 6 PostPersRG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM PERSONALRECHT DER BESCHÄFTIGTEN DER FRÜHEREN DEUTSCHEN BUNDESPOST (POSTPERSONALRECHTSGESETZ - POSTPERSRG) § 6 VERWENDUNG AUF EINEM ARBEITSPOSTEN MIT GERINGERER WERTIGKEIT Ein Beamter kann unter Belassung seiner Amtsbezeichnung und unter Fortzahlung der Dienstbezüge vorübergehend ...
§ 481 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 481 VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN FÜR POLIZEILICHE ZWECKE (1) Die Polizeibehörden dürfen nach Maßgabe der Polizeigesetze personenbezogene Daten aus Strafverfahren verwenden. Zu den dort genannten Zwecken dürfen Strafverfolgungsbehörden ...
§ 27 StromPBG - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG EINER STROMPREISBREMSE * (STROMPREISBREMSEGESETZ - STROMPBG) § 27 BUCHFÜHRUNG, VERWENDUNG VON EINNAHMEN, VEREINBARUNG MIT ANDEREN MITGLIEDSTAATEN (1) Die Einnahmen und Ausgaben nach diesem Gesetz sind von den Einnahmen und Ausgaben ...
§ 3 PHöchstMengV - Einzelnorm****
... ÜBER HÖCHSTMENGEN FÜR PHOSPHATE IN WASCH- UND REINIGUNGSMITTELN (PHOSPHATHÖCHSTMENGENVERORDNUNG - PHÖCHSTMENGV) § 3 WASCH- UND REINIGUNGSMITTEL ZUR VERWENDUNG IN WÄSCHEREIEN (1) Der höchstzulässige Phosphatgehalt von Wasch- und Reinigungsmitteln zur Verwendung in Wäschereien bemißt sich ab 1. Oktober ...
§ 92a EStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 92A VERWENDUNG FÜR EINE SELBST GENUTZTE WOHNUNG (1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach diesem Abschnitt geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche