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Trefferliste für 'arbeit'
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- § 58 SGB 6 - Einzelnorm



... eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, 3. wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a des Zweiten Buches als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder ...
- § 8 BKV - Einzelnorm



... -VERORDNUNG (BKV) § 8 MITGLIEDER (1) Der Sachverständigenbeirat besteht in der Regel aus zwölf Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Dem Sachverständigenbeirat sollen angehören: 1. acht Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, insbesondere ...
- § 9 BKV - Einzelnorm



... § 9 DURCHFÜHRUNG DER AUFGABEN (1) Zur Durchführung seiner Aufgaben tritt der Sachverständigenbeirat zu Sitzungen zusammen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt an den Sitzungen teil. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. (2) Zu den Sitzungen können ständige Berater sowie externe Sachverständige ...
- § 3 GenTNotfV - Einzelnorm



... -NOTFALLVERORDNUNG - GENTNOTFV) § 3 ERSTELLUNG VON AUßERBETRIEBLICHEN NOTFALLPLÄNEN (1) Die zuständige Behörde hat vor Beginn einer gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 3 oder 4 auf der Grundlage der vom Betreiber zu liefernden Unterlagen im Zusammenwirken mit anderen in ihrer Zuständigkeit betroffenen ...
- § 7 BTTG - Einzelnorm



... UND KONZESSIONEN DES BUNDES (BUNDESTARIFTREUEGESETZ - BTTG) § 7 AUFHEBUNG DER FESTGESETZTEN ARBEITSBEDINGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt eine nach § 5 erlassene Rechtsverordnung auf, soweit 1. ein Antrag auf Festsetzung von Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrags vorliegt ...
- § 7 SozSichEUG - Einzelnorm



... GESETZ ZUR KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT IN EUROPA § 7 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates folgende Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten in Kraft zu setzen: 1. Vereinbarungen ...
- § 12 WiPrPrüfV - Einzelnorm



... mündlichen Prüfung teilnehmen müssen, selbstständig zu bewerten. Die beiden Bewertungen können gegenseitig mitgeteilt werden. Eine nicht abgegebene Arbeit ist mit der Note 6,00 zu bewerten. Die bei der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission haben das Recht, die Arbeit einzusehen ...
- § 2 ZSDigRentÜGremV - Einzelnorm



... DIE DIGITALE RENTENÜBERSICHT § 2 BERUFUNG DER MITGLIEDER DES STEUERUNGSGREMIUMS UND DEREN STELLVERTRETENDEN PERSONEN (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beruft sein Mitglied des Steuerungsgremiums und dessen stellvertretende Person. (2) Die übrigen Stellen benennen dem Bundesministerium ...
- § 37 KSVG - Einzelnorm



... wird auf Vorschlag des Mitglieds der Geschäftsführung nach Anhörung des Beirats bei der Künstlersozialkasse vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt. (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ernennt und entlässt die Beamtinnen und Beamten der Künstlersozialkasse. Es kann seine ...
- Anlage VersFinKflAusbV - Einzelnorm



... und digitalen Prozessen erkennen und Verbesserungen vorschlagen, Umsetzung von Prozessveränderungen im eigenen Arbeitsbereich begleiten 2 2 Arbeit in der digitalisierten Versicherungswirtschaft gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) verschiedene Arbeitsmethoden, insbesondere Problemlösungs- und Kreativitätstechniken ...
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