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der §§ 13 und 14 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Soweit in den §§ 1, 2 und 5 auf Vorschriften über die Neuordnung des Geldwesens Bezug genommen ist, treten in Berlin ...
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zur Neuwahl nach Absatz 2 im Amt. (2) Bis zur Wahl einer Stufenvertretung nach den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 477), die bis spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet sein muß, wird ein Hauptpersonalrat wie folgt gebildet ...
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UND ENTLASSUNG DER SOLDATEN EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313) ordne ich an: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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-ERRICHTUNGSGESETZ - BKNEG) § 25 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes ...
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EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 13 Abs. 2 und 3 und des § 14 des Pflichtversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 5. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 213) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet: * zum Seitenanfang * Impressum ...
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Monate Juni 1959 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Erstes Neuordnungsgesetz) vom 27. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 453) auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten waren, für den genannten Zeitraum bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt ...
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nach Artikel 3 des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (Bundesgesetzbl. II S. 1589) ununterbrochen bestanden hat und in Deutsche Mark umgewandelt oder kraft Gesetzes auf Deutsche Mark umgestellt worden ist. ...
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(ERSTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 1. RAG) § 9 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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INTERNATIONALE FINANZ-CORPORATION ART 1 Der Änderung von Artikel III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 637) durch Hinzufügung eines neuen Abschnittes 6 in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung wird zugestimmt. * zum Seitenanfang ...
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mit Italien vom 10. Februar 1947 findet auf Ansprüche italienischer Staatsangehöriger nach dem Bundesentschädigungsgesetz vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 562) in seiner jeweils geltenden Fassung keine Anwendung. (2) Die Unanfechtbarkeit oder die Rechtskraft einer vor Inkrafttreten des Vertrags ...