zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VEREINSREGISTERVERORDNUNG (VRV) § 6 SITZVERLEGUNG UND UMWANDLUNG VON VEREINEN (1) Wird der Sitz eines Vereins aus dem Bezirk des Registergerichts des bisherigen Sitzes verlegt, so hat dieses unverzüglich von Amts wegen die Verlegung dem Gericht des neuen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EIGNUNG DER AUSBILDUNGSSTÄTTE FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MILCHWIRTSCHAFTLICHEN LABORANTEN UND ZUR MILCHWIRTSCHAFTLICHEN LABORANTIN (MILCHWIRTSCHAFTLICHE-LABORANTEN-AUSBILDUNGSSTÄTTENEIGNUNGSVERORDNUNG - MILCHLAUSBSTEIGNV) § 1 MINDESTANFORDERUNGEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VEREINSREGISTERVERORDNUNG (VRV) § 7 REGISTERAKTEN, HANDBLATT (1) Für jedes Registerblatt wird eine Registerakte geführt. Die zum Vereinsregister eingereichten Dokumente können für jedes Registerblatt in einem besonderen Aktenband zusammengefaßt werden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EIGNUNG DER AUSBILDUNGSSTÄTTE FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MILCHWIRTSCHAFTLICHEN LABORANTEN UND ZUR MILCHWIRTSCHAFTLICHEN LABORANTIN (MILCHWIRTSCHAFTLICHE-LABORANTEN-AUSBILDUNGSSTÄTTENEIGNUNGSVERORDNUNG - MILCHLAUSBSTEIGNV) § 2 AUSNAHMEREGELUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VEREINSREGISTERVERORDNUNG (VRV) § 8 FÜHRUNG DES NAMENSVERZEICHNISSES Das Namensverzeichnis kann elektronisch geführt werden. Im Übrigen richtet sich die Führung des Namensverzeichnisses nach den Vorschriften über die Aktenführung. * zum Seitenanfang ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EIGNUNG DER AUSBILDUNGSSTÄTTE FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MILCHWIRTSCHAFTLICHEN LABORANTEN UND ZUR MILCHWIRTSCHAFTLICHEN LABORANTIN (MILCHWIRTSCHAFTLICHE-LABORANTEN-AUSBILDUNGSSTÄTTENEIGNUNGSVERORDNUNG - MILCHLAUSBSTEIGNV) § 3 INKRAFTTRETEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VEREINSREGISTERVERORDNUNG (VRV) § 9 EINTRAGUNGSVERFÜGUNG (1) Die Eintragung erfolgt auf Grund einer Eintragungsverfügung, die den Wortlaut der Eintragung feststellt. (2) Das Registergericht hat dafür Sorge zu tragen, daß die gesetzlich vorgeschriebenen ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG (ENTSORGUNGSFONDSGESETZ - ENTSORGFONDSG) § 1 ERRICHTUNG, ZWECK UND SITZ (1) Es wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „Fonds zur Finanzierung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VEREINSREGISTERVERORDNUNG (VRV) § 10 FORM DER EINTRAGUNGEN (1) Die Eintragungen sind deutlich und in der Regel ohne Abkürzung herzustellen. In dem Register darf nichts radiert oder unleserlich gemacht werden. (2) Jede Eintragung ist mit einer laufenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG (ENTSORGUNGSFONDSGESETZ - ENTSORGFONDSG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Einzahlender ist der Betreiber einer oder mehrerer der in Anhang 1 aufgeführten Anlagen zur Spaltung ...