zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 26J ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER ZWEITEN AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE (1) Die erstmalige Beschlussfassung nach § 87a Absatz 1, § 113 Absatz 3 und § 120a Absatz 1 des Aktiengesetzes in der ab dem 1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 26K ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM FINANZMARKTINTEGRITÄTSSTÄRKUNGSGESETZ (1) Die §§ 404a, 405 und 407a des Aktiengesetzes in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 26L ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ERGÄNZUNG UND ÄNDERUNG DER REGELUNGEN FÜR DIE GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN IN DER PRIVATWIRTSCHAFT UND IM ÖFFENTLICHEN DIENST (1) Das Beteiligungsgebot ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 26M ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER DIGITALISIERUNGSRICHTLINIE (1) § 37 Absatz 2 Satz 1, § 76 Absatz 3 Satz 3, § 81 Absatz 3 Satz 1 und § 265 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes in der ab dem 1. August ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 26N ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR EINFÜHRUNG VIRTUELLER HAUPTVERSAMMLUNGEN VON AKTIENGESELLSCHAFTEN UND ÄNDERUNG GENOSSENSCHAFTS- SOWIE INSOLVENZ- UND RESTRUKTURIERUNGSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN (1) Für Hauptversammlungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) ANLAGE ...