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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 591 - 600 von 107006 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 FleiAusbV 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLEISCHER/ZUR FLEISCHERIN § 6 AUSBILDUNGSPLAN Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan ...
§ 6 EntsorgFondsG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG (ENTSORGUNGSFONDSGESETZ - ENTSORGFONDSG) § 6 SATZUNG Das Kuratorium erlässt eine Satzung. In der Satzung werden die Einzelheiten der Organisation und der Ausführung der ...
§ 7 FleiAusbV 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLEISCHER/ZUR FLEISCHERIN § 7 BERICHTSHEFT Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu ...
§ 7 EntsorgFondsG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG (ENTSORGUNGSFONDSGESETZ - ENTSORGFONDSG) § 7 FONDSVERMÖGEN (1) Dem Fonds fließen Zahlungen für die abgezinsten zukünftigen Entsorgungskosten und für den Risikoaufschlag ...
§ 8 FleiAusbV 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLEISCHER/ZUR FLEISCHERIN § 8 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung ...
§ 8 EntsorgFondsG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG (ENTSORGUNGSFONDSGESETZ - ENTSORGFONDSG) § 8 VORZEITIGE RATENZAHLUNG, NACHSCHUSSPFLICHT (1) Drohen aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung vor Zahlung der letzten Rate ...
§ 9 FleiAusbV 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLEISCHER/ZUR FLEISCHERIN § 9 GESELLENPRÜFUNG/ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) Die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ...
§ 9 EntsorgFondsG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG (ENTSORGUNGSFONDSGESETZ - ENTSORGFONDSG) § 9 ANLAGE DER MITTEL (1) Der Fonds richtet getrennte Konten für jeden Einzahlenden ein. Auf den Konten sind jeweils die Einzahlungen ...
§ 10 FleiAusbV 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLEISCHER/ZUR FLEISCHERIN § 10 ÜBERGANGSREGELUNG Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien ...
§ 10 EntsorgFondsG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG (ENTSORGUNGSFONDSGESETZ - ENTSORGFONDSG) § 10 VERWENDUNG DER MITTEL (1) Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Erfüllung des Fondszwecks nach § 1 Absatz 2 und nach Maßgabe ...
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