zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 17 WEITERBEHANDLUNG DER ANMELDUNG (1) Ist nach Versäumung einer vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmten Frist die Designanmeldung zurückgewiesen worden, so wird der Beschluss ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 7 ZUSTÄNDIGKEIT (1) Die Umlagebeträge ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 18 EINTRAGUNGSHINDERNISSE Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 oder ist ein Design nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 vom Designschutz ausgeschlossen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 8 ERSTATTUNG VON MEHRAUFWENDUNGEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 19 FÜHRUNG DES REGISTERS, EINTRAGUNG UND DESIGNINFORMATION (1) Das Register für eingetragene Designs wird vom Deutschen Patent- und Markenamt geführt. (2) Das Deutsche Patent- und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 9 VERWALTUNGSKOSTEN (1) Die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 20 BEKANNTMACHUNG (1) Die Eintragung in das Register wird mit einer Wiedergabe des eingetragenen Designs durch das Deutsche Patent- und Markenamt bekannt gemacht. Sie erfolgt ohne ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUM SAISON-KURZARBEITERGELD UND DIE AUFBRINGUNG DER ERFORDERLICHEN MITTEL ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER BESCHÄFTIGUNG IN DEN WINTERMONATEN (WINTERBESCHÄFTIGUNGS-VERORDNUNG - WINTERBESCHV) § 10 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 21 AUFSCHIEBUNG DER BEKANNTMACHUNG (1) Mit der Anmeldung kann für die Wiedergabe die Aufschiebung der Bekanntmachung um 30 Monate ab dem Anmeldetag beantragt werden. Wird der Antrag ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) INHALTSÜBERSICHT Anlage C: Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern ...