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Trefferliste für 'sgb and vi'

Dokument 601 - 610 von 637 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 19 SokaSiG - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
Anlage 16 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Ergänzungsbeihilfe 1. Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG mit einem Anspruch ...
Anlage 20 SokaSiG - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
Anlage 17 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Ergänzungsbeihilfe 1. Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG mit einem Anspruch ...
Anlage 18 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
Anlage 19 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
Anlage 20 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
Anlage 21 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
Anlage 25 SokaSiG - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Sozialaufwandserstattungssatz (1) Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erstattet dem Arbeitgeber neben ...
Anlage 22 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... des Dachdeckerhandwerks. 3. Persönlich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende Lohnausgleichskasse ...
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