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- Anlage 19 SokaSiG - Einzelnorm



... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
- Anlage 16 SokaSiG2 - Einzelnorm



... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Ergänzungsbeihilfe 1. Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG mit einem Anspruch ...
- Anlage 20 SokaSiG - Einzelnorm



... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
- Anlage 17 SokaSiG2 - Einzelnorm



... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Ergänzungsbeihilfe 1. Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG mit einem Anspruch ...
- Anlage 18 SokaSiG2 - Einzelnorm



... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
- Anlage 19 SokaSiG2 - Einzelnorm



... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
- Anlage 20 SokaSiG2 - Einzelnorm



... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
- Anlage 21 SokaSiG2 - Einzelnorm



... . 3. Persönlicher Geltungsbereich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende ...
- Anlage 25 SokaSiG - Einzelnorm



... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Sozialaufwandserstattungssatz (1) Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erstattet dem Arbeitgeber neben ...
- Anlage 22 SokaSiG2 - Einzelnorm



... des Dachdeckerhandwerks. 3. Persönlich:Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Lohnausgleichskasse Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende Lohnausgleichskasse ...
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