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Trefferliste für 'stpo'
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- § 110b StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 110B VERFAHREN BEIM EINSATZ EINES VERDECKTEN ERMITTLERS (1) Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers ist erst nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft zulässig. Besteht Gefahr im Verzug und kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
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- § 154a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 154A BESCHRÄNKUNG DER VERFOLGUNG (1) Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen worden sind, 1. für die zu erwartende Strafe oder Maßregel der
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- § 241 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 241 ZURÜCKWEISUNG VON FRAGEN DURCH DEN VORSITZENDEN (1) Dem, welcher im Falle des § 239 Abs. 1 die Befugnis der Vernehmung mißbraucht, kann sie von dem Vorsitzenden entzogen werden. (2) In den Fällen des § 239 Abs. 1 und des
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- § 333 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 333 ZULÄSSIGKEIT Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte ist Revision zulässig. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz *
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- § 411 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 411 VERWERFUNG WEGEN UNZULÄSSIGKEIT; TERMIN ZUR HAUPTVERHANDLUNG (1) Ist der Einspruch verspätet eingelegt oder sonst unzulässig, so wird er ohne Hauptverhandlung durch Beschluß verworfen; gegen den Beschluß ist sofortige Beschwerde
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- § 478 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 478 FORM DER DATENÜBERMITTLUNG Auskünfte nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 können auch durch Überlassung von Kopien aus den Akten erfolgen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz
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- § 44 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 44 WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND BEI FRISTVERSÄUMUNG War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist
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- § 110c StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 110C BEFUGNISSE DES VERDECKTEN ERMITTLERS Verdeckte Ermittler dürfen unter Verwendung ihrer Legende eine Wohnung mit dem Einverständnis des Berechtigten betreten. Das Einverständnis darf nicht durch ein über die Nutzung der
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- § 154b StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 154B ABSEHEN VON DER VERFOLGUNG BEI AUSLIEFERUNG UND AUSWEISUNG (1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage kann abgesehen werden, wenn der Beschuldigte wegen der Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert wird. (2) Dasselbe
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- § 241a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 241A VERNEHMUNG MINDERJÄHRIGER ZEUGEN DURCH DEN VORSITZENDEN (1) Die Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren wird allein von dem Vorsitzenden durchgeführt. (2) Die in § 240 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen können
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