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nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in eigener Zuständigkeit. (8) Für das Erstattungsverfahren gelten das Verwaltungsverfahrensgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder. Bei Streitigkeiten über die Erstattungen und die Vorauszahlungen ist der Verwaltungsrechtsweg ...
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