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Trefferliste für 'bundesministerium'
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- § 31c SGB 5 - Einzelnorm



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, BGBL. I S. 2477) § 31C BELEIHUNG MIT DER AUFGABE DER REFERENZDATENBANK FÜR FERTIGARZNEIMITTEL;RECHTS- UND FACHAUFSICHT ÜBER DIE BELIEHENE (1) Das Bundesministerium für Gesundheit kann eine juristische Person des Privatrechts mit ihrem Einverständnis mit der Aufgabe und den hierfür erforderlichen Befugnissen ...
- § 7 HwO - Einzelnorm



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die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, welche zulassungspflichtige Handwerke ...
- § 5 IRegG - Einzelnorm



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ZUM IMPLANTATEREGISTER DEUTSCHLAND (IMPLANTATEREGISTERGESETZ - IREGG) § 5 BELEIHUNG MIT AUFGABEN DER REGISTERSTELLE; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine juristische Person des ...
- Eingangsformel BKompV - Einzelnorm



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Sätzen 2 bis 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium ...
- § 8 AWaffV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE WAFFENGESETZ-VERORDNUNG (AWAFFV) § 8 BEIRAT FÜR SCHIEßSPORTLICHE FRAGEN (1) Beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ein Beirat für schießsportliche Fragen (Fachbeirat) gebildet. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums
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- § 99 MinStG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR GEWÄHRLEISTUNG EINER GLOBALEN MINDESTBESTEUERUNG FÜR UNTERNEHMENSGRUPPEN (MINDESTSTEUERGESETZ - MINSTG) § 99 ERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in ...
- § 40 HwO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG) § 40 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung
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- § 6 AMG - Einzelnorm



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über die Verwendung von Stoffen, Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenständen, die in der Anlage genannt sind, zuwidergehandelt wird. (2) Das Bundesministerium für Gesundheit (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verwendung der in der Anlage genannten ...
- § 4 AgrarZahlVerpflG - Einzelnorm



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IM RAHMEN UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN ÜBER AGRARZAHLUNGEN (AGRARZAHLUNGEN-VERPFLICHTUNGENGESETZ - AGRARZAHLVERPFLG) § 4 ERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt ...
- Eingangsformel SeeUnterkunftsV - Einzelnorm



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UND FREIZEITEINRICHTUNGEN DER BESATZUNGSMITGLIEDER AN BORD VON KAUFFAHRTEISCHIFFEN (SEE-UNTERKUNFTSVERORDNUNG - SEEUNTERKUNFTSV) EINGANGSFORMEL Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet auf Grund des § 96 des Seearbeitsgesetzes, der durch Artikel 8 Nummer 8 des Gesetzes vom 25. November ...
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