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Trefferliste für 'eintragung'
Dokument 611 - 620 von 2392 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 92 SachenRBerG - Einzelnorm



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, daß die Unterlagen nach Anmeldung am Amtssitz oder der Geschäftsstelle des Notars eingesehen werden können. (5) Der Notar hat das Grundbuchamt um Eintragung eines Vermerks über die Eröffnung eines Vermittlungsverfahrens nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz in das Grundbuch des Grundstücks zu ersuchen ...
- § 28 BEZNG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR ZUSAMMENFÜHRUNG UND NEUGLIEDERUNG DER BUNDESEISENBAHNEN (BUNDESEISENBAHNNEUGLIEDERUNGSGESETZ - BEZNG) § 28 ÜBERGANGSREGELUNG (1) Bis zur Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister wird das Bundeseisenbahnvermögen auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsordnungen ...
- § 111 SachenRBerG - Einzelnorm



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Recht am Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht erworben hat, nicht geltend gemacht werden, es sei denn, daß im Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung des Erwerbs in das Grundbuch 1. selbständiges Eigentum am Gebäude oder ein Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen ...
- § 113 SachenRBerG - Einzelnorm



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Eigentum am Grundstück, ein Recht am Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht erworben haben, es sei denn, daß im Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung des Erwerbs in das Grundbuch 1. die Berichtigung des Grundbuchs nach Absatz 1 beantragt worden ist, 2. ein Widerspruch zugunsten des aus Absatz ...
- § 8 VZOG - Einzelnorm



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und Gebäude, die im Grundbuch oder Bestandsblatt noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, sind unabhängig von der Richtigkeit dieser Eintragung befugt: a) die Gemeinden, Städte und Landkreise, wenn sie selbst oder ihre Organe oder die ehemaligen volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft im ...
- § 707 BGB - Einzelnorm



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) § 707 ANMELDUNG ZUM GESELLSCHAFTSREGISTER (1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten: 1. folgende Angaben zur Gesellschaft: a) den Namen, b) den Sitz und ...
- § 26 MarkenG - Einzelnorm



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- MARKENG) § 26 BENUTZUNG DER MARKE (1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, im ...
- § 29 MarkenG - Einzelnorm



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VON MARKEN UND SONSTIGEN KENNZEICHEN (MARKENGESETZ - MARKENG) § 29 DINGLICHE RECHTE, ZWANGSVOLLSTRECKUNG, INSOLVENZVERFAHREN (1) Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann 1. verpfändet werden oder Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts ...
- § 32 MarkenG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ VON MARKEN UND SONSTIGEN KENNZEICHEN (MARKENGESETZ - MARKENG) § 32 ERFORDERNISSE DER ANMELDUNG (1) Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht ...
- § 37 MarkenG - Einzelnorm



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KENNZEICHEN (MARKENGESETZ - MARKENG) § 37 PRÜFUNG AUF ABSOLUTE SCHUTZHINDERNISSE; BEMERKUNGEN DRITTER (1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen. (2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen ...
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