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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 611 - 620 von 776 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Act on Alternative Dispute Resolution in Consumer Matters (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)*
Übersetzung durch Eileen Flügel. Translation provided by Eileen Flügel. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 16 ...
§ 20 DepV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEPONIEN UND LANGZEITLAGER (DEPONIEVERORDNUNG - DEPV) § 20 GRENZÜBERSCHREITENDE BEHÖRDEN- UND ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG Kann ein nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes planfeststellungspflichtiges Vorhaben erhebliche Auswirkungen ...
§ 14 See-BV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BEFÄHIGUNGEN DER SEELEUTE IN DER SEESCHIFFFAHRT * (SEELEUTE-BEFÄHIGUNGSVERORDNUNG - SEE-BV) § 14 AUFHEBUNG DER ANERKENNUNG ALS BERUFSEINGANGSPRÜFUNGEN Liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder dem Bundesamt ...
§ 8 AbfAEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ANZEIGE- UND ERLAUBNISVERFAHREN FÜR SAMMLER, BEFÖRDERER, HÄNDLER UND MAKLER VON ABFÄLLEN (ANZEIGE- UND ERLAUBNISVERORDNUNG - ABFAEV) § 8 ELEKTRONISCHES ANZEIGEVERFAHREN (1) Zur elektronischen Erstattung der Anzeige stellen die Länder ...
§ 56 GWB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ GEGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN (GWB) § 56 ANHÖRUNG, AKTENEINSICHT, MÜNDLICHE VERHANDLUNG (1) Die Kartellbehörde hat den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über die Form der Anhörung entscheidet die Kartellbehörde nach pflichtgemäßem ...
§ 16 SeeArbG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 16 ZULASSUNG VON ÄRZTEN (1) Eine Ärztin oder ein Arzt wird durch die Berufsgenossenschaft zur Feststellung der Seediensttauglichkeit zugelassen, wenn sie oder er 1. die für die Untersuchung und die Feststellung der Seediensttauglichkeit ...
§ 9 See-BAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IN DER SEESCHIFFFAHRT (SEE-BERUFSAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SEE-BAV) § 9 EIGNUNG DER AUSBILDUNGSSTÄTTEN (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn 1. die Ausbildungsstätte nach § 8 nach Art ...
§ 27 PflSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURPFLANZEN (PFLANZENSCHUTZGESETZ - PFLSCHG) § 27 RÜCKGABE VON PFLANZENSCHUTZMITTELN (1) Nach Beendigung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist dessen Rückgabe an 1. den Zulassungsinhaber, 2. den Einführer oder dessen Vertreter ...
§ 43 PostG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 43 EINZELENTGELTGENEHMIGUNG (1) Im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 1 prüft die Bundesnetzagentur für jedes einzelne Entgelt, ob die Maßgaben der §§ 39 und 42 Absatz 1 eingehalten werden. Sie prüft insbesondere, ob der Ermittlung ...
§ 23 ProstSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON IN DER PROSTITUTION TÄTIGEN PERSONEN (PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZ - PROSTSCHG) § 23 RÜCKNAHME UND WIDERRUF DER ERLAUBNIS UND DER STELLVERTRETUNGSERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung ...
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