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Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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in der Fassung des Artikels 15 § 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
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PATENT- UND MARKENAMTS IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG UND DES REISEKOSTENRECHTS (DPMAWIDVERTRANO) SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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, die ihre Hauptniederlassung oder ihren Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt ein entsprechendes Recht gewährt wird. (3) Das nach den vorstehenden Bestimmungen einzuräumende Nutzungsrecht ...
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Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Verteidigung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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-KEV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 3 Absatz 2 des EGMR-Kostenhilfegesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 829) verordnet das Bundesministerium der Justiz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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§ 124 der Zivilprozessordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Prozessgerichts tritt das Bundesamt für Justiz. Die drittbetroffene Person muss bei der Antragstellung die Formulare verwenden, die gemäß § 117 Absatz 3 der Zivilprozessordnung für die Erklärung ...
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Zahlung einer angemessenen Vergütung. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. (5) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Bezug auf befugte Stellen Folgendes zu regeln ...