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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 621 - 630 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 6 Tier-LMHV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE HYGIENE BEIM HERSTELLEN, BEHANDELN UND INVERKEHRBRINGEN VON BESTIMMTEN LEBENSMITTELN TIERISCHEN URSPRUNGS * ** *** (TIERISCHE LEBENSMITTEL-HYGIENEVERORDNUNG - TIER-LMHV) ANLAGE 6 (ZU § 9 ABSATZ 1 SATZ 2 NUMMER 1) ...
§ 17 BtMVV - Einzelnorm*
... , 4. entgegen § 8 Abs. 3 für seine Verwendung bestimmte Betäubungsmittelrezepte überträgt oder bei Aufgabe der Tätigkeit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zurückgibt, 5. entgegen § 8 Abs. 4 Betäubungsmittelrezepte nicht gegen Entwendung sichert oder einen Verlust nicht unverzüglich ...
§ 2 AMFarbV - Einzelnorm*
... (AMFARBV) § 2  (1) Nach § 95 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig Arzneimittel entgegen § 1 Abs. 2 in den Verkehr bringt. (2) Nach § 96 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 1 Abs. 1 bei der Herstellung von Arzneimitteln ...
§ 88 AMG - Einzelnorm*
... von 600.000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36.000 Euro, 2. im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel unbeschadet der in Nummer 1 bestimmten Grenzen bis zu einem Kapitalbetrag von 120 Millionen Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich ...
§ 1 StandRegV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER STANDARDREGISTRIERUNGEN VON ARZNEIMITTELN § 1  Homöopathische Arzneimittel sind von der Pflicht zur Einzelregistrierung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 freigestellt, wenn 1. sie im Homöopathischen Arzneibuch monographisch beschrieben und in der ...
DiGAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     § 22 Bekanntmachung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen im Bundesanzeiger Abschnitt 6   Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte     § 23 Beratung Abschnitt 7   Gebühren und Auslagen     § 24 Grundsätze     § 25 Gebühren für die Entscheidungen über ...
§ 3 AMFarbV - Einzelnorm*
... vom 25. August 1982 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512, 2436), außer Kraft. Arzneimittel, die der Verordnung nach Satz 1 entsprechen und sich am 27. Oktober 2005 in Verkehr befinden, dürfen noch bis zum 1. November 2006 von pharmazeutischen ...
§ 3 DiPAV - Einzelnorm*
... die Sicherheit und Funktionstauglichkeit gleichermaßen gewährleistet wird. Der Hersteller begründet die Abweichung. (3) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darf aus begründetem Anlass weitere Prüfungen durchführen. Hierzu kann es vom Hersteller der digitalen Pflegeanwendung die Vorlage ...
Anlage 1 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm*
... - und Eigenschutz ein, j) verfügen über fachspezifisches Wissen mit Blick auf medizinisch-technische Geräte, Medizinprodukte, Instrumente sowie Arzneimittel im Einsatzkontext, gehen sachgerecht mit ihnen um und berücksichtigen dabei die rechtlichen Vorgaben für den Umgang, k) wirken über den anästhesiologischen ...
§ 2 StandRegV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER STANDARDREGISTRIERUNGEN VON ARZNEIMITTELN § 2  Arzneimittel, die sich am 19. Juli 2007 im Verkehr befinden und den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 19. Juli 2007 geltenden Fassung entsprechen, müssen ab dem 1. Januar 2009 ...
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