Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 621 - 630 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
PatV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
... von Unterschriften     § 18 Abschnitt 4   Ergänzende Schutzzertifikate     § 19 Form der Einreichung     § 20 Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel     § 21 Ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel Abschnitt 5   Übergangs- und Schlussbestimmungen     § 22 Übergangsregelung     § ...
§ 6 OrthoptAPrV - Einzelnorm*
... sich auf folgende Fächer: 1. Anatomie und Physiologie des Menschen, insbesondere des Sehsystems, 2. Allgemeine Augenheilkunde einschließlich Arzneimittel, 3. Augenbewegungsstörungen, 4. Orthoptik und Pleoptik, 5. Neuroophthalmologie, 6. Optik und Brillenlehre, 7. Allgemeine Hygiene und Gesundheitsvorsorge ...
§ 75 AMG - Einzelnorm*
... Personen, die die in Absatz 2 bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater). Satz 1 gilt auch für eine fernmündliche Information. Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen ...
§ 17 BtMVV - Einzelnorm*
... , 4. entgegen § 8 Abs. 3 für seine Verwendung bestimmte Betäubungsmittelrezepte überträgt oder bei Aufgabe der Tätigkeit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zurückgibt, 5. entgegen § 8 Abs. 4 Betäubungsmittelrezepte nicht gegen Entwendung sichert oder einen Verlust nicht unverzüglich ...
§ 20d AMG - Einzelnorm*
... mit Ausnahme des Inverkehrbringens ausübt, um das Gewebe oder die Gewebezubereitung persönlich bei ihren Patienten anzuwenden. Dies gilt nicht für Arzneimittel, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular * ...
§ 76 AMG - Einzelnorm*
... DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 76 PFLICHTEN (1) Der Pharmaberater hat, soweit er Angehörige der Heilberufe über einzelne Arzneimittel fachlich informiert, die Fachinformation nach § 11a vorzulegen. Er hat Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über Nebenwirkungen und ...
§ 1 AMGBefugV - Einzelnorm*
... 1 Nummer 1 bis 3 und 4 bis 6 des Arzneimittelgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Paul-Ehrlich-Institut in der Weise übertragen, dass jede dieser Bundesoberbehörden durch Rechtsverordnung Regelungen ...
§ 39 TAMG - Einzelnorm*
... durch das Einschläfern eines Tieres durchzuführen.Satz 1 gilt nicht, wenn der Stoff oder die Stoffzusammenstellung 1. als Tierarzneimittel oder Arzneimittel zugelassen oder registriert ist, 2. als Tierarzneimittel nach § 4 Absatz 1 von der Zulassung freigestellt ist, 3. als inaktiviertes immunologisches ...
DiPAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     § 18 Bekanntmachung des Verzeichnisses für digitale Pflegeanwendungen im Bundesanzeiger Abschnitt 6   Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte     § 19 Beratung Abschnitt 7   Gebühren und Auslagen     § 20 Grundsätze     § 21 Gebühren für Entscheidungen über die Aufnahme ...
§ 135e SGB 5 - Einzelnorm*
... Der Ausschuss kann empfehlen, dass das Bundesministerium für Gesundheit das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beauftragt, Leistungen zur Unterstützung seiner Tätigkeit zu erbringen. Der Ausschuss besteht in gleicher Zahl aus Vertretern ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 next

neue Volltext-Suche