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Trefferliste für 'sgb and vi'
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- Anlage 29 SokaSiG2 - Einzelnorm



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im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung ausgebildet werden und eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. […] § 3 Ausbildungsvergütung 1. Auszubildende gemäß § 2 erhalten die in einem besonderen Tarifvertrag ...
- Anlage 30 SokaSiG2 - Einzelnorm



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im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung ausgebildet werden und eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Verfahren In Ausführung der Bestimmung des § 8 Ziffer 4 des Tarifvertrages über die Berufsausbildung ...
- Anlage 19 SokaSiG - Einzelnorm



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Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
- Anlage 20 SokaSiG - Einzelnorm



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Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
- Anlage 25 SokaSiG - Einzelnorm



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Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Sozialaufwandserstattungssatz (1) Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erstattet dem Arbeitgeber neben ...
- Anlage 42 SokaSiG2 - Einzelnorm



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Hersteller oder Händler sind. (3) Persönlicher Geltungsbereich:Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Erster Abschnitt Zusatzversorgung im Gerüstbaugewerbe § 2 Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes ...
- Anlage 44 SokaSiG2 - Einzelnorm



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oder Händler sind. (3) Persönlicher Geltungsbereich:Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Gerüstbauerhandwerks ...
- Anlage 36 SokaSiG - Einzelnorm



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Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Zusätzliche Angaben im arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahren (1) Der Arbeitgeber hat der Sozialkasse des ...
- Anlage 51 SokaSiG2 - Einzelnorm



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stehen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. 3.2 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. § 2 Ausbildungsverhältnis Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ...
- Anlage 52 SokaSiG2 - Einzelnorm



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stehen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. 3.2 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. § 2 Ausbildungsverhältnis Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ...
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