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Trefferliste für 'sgb and vi'

Dokument 621 - 630 von 638 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 53 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... stehen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. 3.2 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. § 2 Ausbildungsverhältnis Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ...
Anlage 54 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... stehen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. 3.2 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. § 2 Ausbildungsverhältnis Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ...
Anlage 55 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... stehen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. 3.2 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. § 2 Ausbildungsverhältnis Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ...
Anlage 56 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... industriell be- oder verarbeiten. 3. Persönlicher Geltungsbereich:3.1 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. 3.2 Auszubildende, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und ...
Anlage 57 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... industriell be- oder verarbeiten. 3. Persönlicher Geltungsbereich:3.1 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. 3.2 Auszubildende, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und ...
Anlage 58 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... industriell be- oder verarbeiten. 3. Persönlicher Geltungsbereich:3.1 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. 3.2 Auszubildende, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und ...
Anlage 59 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... industriell be- oder verarbeiten. 3. Persönlicher Geltungsbereich:3.1 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. 3.2 Auszubildende, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und ...
Anlage 60 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... Bestellung zugeschnitten wird. 3. Persönlicher Geltungsbereich:3.1 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. 3.2 Auszubildende, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der ...
Anlage 61 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... :Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. […] § 3 Arbeitszeit 1. Regelmäßige Arbeitszeit 1.1 Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich ...
Anlage 62 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... :Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. […] § 3 Arbeitszeit 1. Regelmäßige Arbeitszeit 1.1 Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich ...
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