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, deren Bewertung und die erworbenen ECTS-Leistungspunkte hervorgehen. Ein elektronischer Bescheid ist in einer der Formen zu erlassen, die das Verwaltungsverfahrensgesetz für den elektronischen Schriftformersatz vorsieht. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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