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Trefferliste für 'sgb and vi'

Dokument 631 - 638 von 638 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 63 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... :Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. […] § 3 Arbeitszeit 1. Regelmäßige Arbeitszeit 1.1 Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich ...
Anlage 66 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer bis zur Einberufung zur Ableistung ihrer gesetzlichen Dienstpflicht eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – versicherungspflichtige Tätigkeit in einem von diesem Tarifvertrag erfassten Betrieb ausgeübt haben ...
§ 1 TVMindestlohn Gerüstb 8 - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden: a) Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ...
§ 1 TVMindestlohn Maler 12 - Einzelnorm*
... Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden: a) Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind, b) Personen ...
§ 9 PKDBSa - Einzelnorm*
... . Dagegen erlischt die ordentliche Mitgliedschaft, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Wartezeit teilweise oder voll erwerbsgemindert (§§ 43, 240 SGB VI) wird und kein Rentenanspruch gegen die Kasse besteht. (3) Ein Arbeitnehmer, der der Kasse zugeführt worden ist, ohne dass eine Zuführungspflicht bestanden ...
§ 1 TVMindestlohnDachd 12 - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden: a) Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und ...
Anlage 85 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... über die Sozialversicherung vom 28. Juni 1990 (SVG) in der jeweils gültigen Fassung – ab 1. Januar 1992: des Sozialgesetzbuches 6. Buch (SGB VI)versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Erfasst werden auch Auszubildende, deren Lehrvertrag vor dem 13. August 1990 abgeschlossen wurde und deren ...
Anlage 4 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... Geltungsbereich fallen und die eine nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung – Sozialgesetzbuch 6. Buch – (SGB VI) in der jeweils gültigen Fassung versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, ausgenommen Lehrlinge (Auszubildende) und jugendliche Arbeitnehmer. § 2 Beginn der ...
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