zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 6B VERFAHREN ÜBER EINE EINHEITLICHE STELLE EUROPÄISCHER BERUFSAUSWEIS; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können über eine einheitliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG DES BEFAHRENS DER EDER- UND DER DIEMELTALSPERRE SOWIE DIE ABWEHR STROM- UND SCHIFFFAHRTSPOLIZEILICHER GEFAHREN (TALSPERRENVERORDNUNG - TSPV) § 22 AUFLAGEN Liegen die Voraussetzungen der §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
Übersetzung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Translation provided by the Federal Ministry of Labour and Social Affairs Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73) Version information: The ...
* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex BUNDESDISZIPLINARGESETZ ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT: HTML PDF ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PATENTANWALTSORDNUNG (PAO) § 51 MITGLIEDERAKTEN (1) Die Patentanwaltskammer führt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Akten über ihre Mitglieder (§ 53 Absatz 2). Mitgliederakten können teilweise oder vollständig elektronisch geführt werden. Zu den Mitgliederakten ...
Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 36 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 36 of the Act ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums des Innern. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of the Interior. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 154a des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) Version ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 4I ABSEHEN VON EINER ANHÖRUNG Die Bundesanstalt kann innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse die Erteilung von Auskünften und die Vorlage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ (FOVG) § 4 ZULASSUNG VON AUSGANGSMATERIAL (1) Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, bedarf der Zulassung. Es dürfen nur 1. Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER PERSONALAUSWEISE UND DEN ELEKTRONISCHEN IDENTITÄTSNACHWEIS (PERSONALAUSWEISGESETZ - PAUSWG) § 9 AUSSTELLUNG DES AUSWEISES (1) Personalausweise und vorläufige Personalausweise werden auf Antrag für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 ...