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Trefferliste für 'bundesministerium'

Dokument 631 - 640 von 7477 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 74 AMG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 74 MITWIRKUNG VON ZOLLDIENSTSTELLEN (1) Das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zolldienststellen wirken bei der Überwachung des Verbringens von Arzneimitteln und Wirkstoffen ...
§ 78 AMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 78 PREISE (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. Preisspannen ...
§ 4 BTÄO - Einzelnorm*
... . Die zuständige Behörde stellt sicher, dass die Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe des Bescheides abgelegt werden kann. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlage zu diesem Gesetz späteren ...
§ 1 GO-MEDAS - Einzelnorm*
... Mitgliedern ohne Stimmrecht.Ferner nehmen Personen an den Sitzungen des Ausschusses teil, die nach § 108 Absatz 5 Satz 5 des Seearbeitsgesetzes vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Bundesministerium) im Einzelfall nach fachlichem Bedarf berufen worden sind. (2) Das Bundesministerium ...
§ 7 ProMechG - Einzelnorm*
... Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen sowie richtige und vollständige Angaben im Validierungs- und Verifizierungsbericht zu machen. (2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung ...
§ 130b SGB 5 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 130B VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM SPITZENVERBAND BUND DER KRANKENKASSEN UND PHARMAZEUTISCHEN UNTERNEHMERN ÜBER ...
§ 15 AWG - Einzelnorm*
... , so steht der Eintritt der Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts bis zum Abschluss des Prüfverfahrens unter der auflösenden Bedingung, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Erwerb nach den vorstehend genannten Vorschriften innerhalb der in § 14a geregelten Fristen untersagt. (3) Ein ...
Eingangsformel BBhV - Einzelnorm*
... - BBHV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für ...
§ 135d SGB 5 - Einzelnorm*
... - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 135D TRANSPARENZ DER QUALITÄT DER KRANKENHAUSBEHANDLUNG (1) Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht ab dem 1. Mai 2024 in einem Transparenzverzeichnis zur Krankenhausbehandlung in Deutschland im Internet insbesondere die ...
§ 21 KHEntgG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTGELTE FÜR VOLL- UND TEILSTATIONÄRE KRANKENHAUSLEISTUNGEN (KRANKENHAUSENTGELTGESETZ - KHENTGG) § 21 ÜBERMITTLUNG UND NUTZUNG VON DATEN (1) Das Krankenhaus übermittelt auf einem maschinenlesbaren Datenträger jeweils zum 31. März für das ...
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