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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 631 - 640 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Inhaltsübersicht StromPBG - Einzelnorm*
... § 37a Boni- und Dividendenverbot § 38 Aufbewahrungspflichten   Teil 6   Behördliches Verfahren   § 39 Missbrauchsverbot § 40 Aufsicht der Bundesnetzagentur § 41 Festsetzungen der Bundesnetzagentur § 42 Rechtsschutz § 43 Bußgeldvorschriften § 44 Strafvorschriften § 45 Haftung der Vertreter § 46 Weitere ...
§ 24 StromPBG - Einzelnorm*
... im nächsten Kalenderjahr verwenden. (2) Die Übertragungsnetzbetreiber übermitteln dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesnetzagentur eine gemeinsame und von einem Prüfer geprüfte Kontoabrechnung für den sich nach Absatz 1 Satz 1 ergebenden Anspruch. Die Kontoabrechnung ist ...
§ 29 StromPBG - Einzelnorm*
... , dass die Angaben nach Absatz 1 gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber gemacht worden sind. (3) Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen der Bundesnetzagentur in den Fällen des § 17 Nummer 2 die Preissicherungsmeldungen nach Maßgabe der Anlage 5 anlagenbezogen mitteilen. (4) Alle Gesamtschuldner ...
§ 32 StromPBG - Einzelnorm*
... GESETZ ZUR EINFÜHRUNG EINER STROMPREISBREMSE * (STROMPREISBREMSEGESETZ - STROMPBG) § 32 VERTEILERNETZBETREIBER (1) Verteilernetzbetreiber müssen der Bundesnetzagentur 1. die folgenden Angaben unverzüglich, nachdem sie verfügbar sind, zusammengefasst für jeden Abrechnungszeitraum mitteilen: a) gegliedert ...
§ 33 StromPBG - Einzelnorm*
... EINER STROMPREISBREMSE * (STROMPREISBREMSEGESETZ - STROMPBG) § 33 ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER (1) Die Übertragungsnetzbetreiber übermitteln der Bundesnetzagentur 1. unverzüglich, nachdem sie verfügbar sind a) nach Ablauf eines Kalendermonats sämtliche zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Angaben, insbesondere ...
§ 43 StromPBG - Einzelnorm*
... ist 1. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 7 das Bundeskartellamt, 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3, 4, 5 und 8 die Bundesnetzagentur und 3. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2a und 6 die Prüfbehörde oder die durch Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 1a hierfür bestimmte Bundesbehörde ...
Anlage 5 StromPBG - Einzelnorm*
... während der Übergangszeit nach Nummer 3.1, in der die Meldungen noch nicht tagesgleich übermittelt werden können, ab dem 24. Dezember 2022. 2.10 Die Bundesnetzagentur kann weitere technische Anforderungen an Preissicherungsmeldungen definieren, insbesondere den Versand der Meldung oder einer Prüfsumme ...
§ 11 WindSeeG - Einzelnorm*
... - WINDSEEG) § 11 ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE ZENTRALE VORUNTERSUCHUNG VON FLÄCHEN Zuständige Stelle für die zentrale Voruntersuchung von Flächen ist die Bundesnetzagentur. Sie kann die zentrale Voruntersuchung nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung im Auftrag wahrnehmen lassen 1. bei Flächen in der ausschließlichen ...
§ 17 WindSeeG - Einzelnorm*
... -Energien-Gesetzes, 2. die Erklärung, dass der Bieter mit der Nutzung von Unterlagen durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und die Bundesnetzagentur nach § 91 Absatz 1 einverstanden ist, 3. den Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde mit höchstens zwei Nachkommastellen, 4. die Bezeichnung ...
§ 18 WindSeeG - Einzelnorm*
... 2 zu hinterlegen. (2) Bieter haben eine Sicherheit in Höhe von 25 Prozent der Gesamtsumme nach Absatz 1 bis zum jeweiligen Gebotstermin bei der Bundesnetzagentur zu hinterlegen. Der bezuschlagte Bieter hat zusätzlich innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlags nach § 20 oder § 21 eine Sicherheit ...
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