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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 631 - 640 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 171 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 171 EINSTELLUNGSBESCHEID Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller ...
§ 16 ZensVorbG 2011 - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2011 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2011 - ZENSVORBG 2011) § 16 UMWELT- UND WOHNUNGSSTATISTISCHE STICHPROBENERHEBUNGEN (1) Die Angaben nach § 2 Absatz 3 Nummer ...
§ 172 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 172 BESCHWERDE DES VERLETZTEN; KLAGEERZWINGUNGSVERFAHREN (1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten ...
---- Münz100EuroBek 2010 - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUSPRÄGUNG VON DEUTSCHEN EURO-GEDENKMÜNZEN IM NENNWERT VON 100 EURO (GOLDMÜNZE „UNESCO WELTERBE WÜRZBURGER RESIDENZ UND HOFGARTEN“) ---- Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat ...
§ 173 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 173 VERFAHREN DES GERICHTS NACH ANTRAGSTELLUNG (1) Auf Verlangen des Gerichts hat ihm die Staatsanwaltschaft die bisher von ihr geführten Verhandlungen vorzulegen. (2) Das Gericht kann den Antrag unter Bestimmung einer Frist ...
Schlussformel Münz100EuroBek 2010 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUSPRÄGUNG VON DEUTSCHEN EURO-GEDENKMÜNZEN IM NENNWERT VON 100 EURO (GOLDMÜNZE „UNESCO WELTERBE WÜRZBURGER RESIDENZ UND HOFGARTEN“) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Finanzen * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 174 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 174 VERWERFUNG DES ANTRAGS (1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung ...
----_1 Münz100EuroBek 2010 - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUSPRÄGUNG VON DEUTSCHEN EURO-GEDENKMÜNZEN IM NENNWERT VON 100 EURO (GOLDMÜNZE „UNESCO WELTERBE WÜRZBURGER RESIDENZ UND HOFGARTEN“) ---- (Fundstelle: BGBl. I 2010, 1243) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 175 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 175 ANORDNUNG DER ANKLAGEERHEBUNG Erachtet das Gericht nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag für begründet, so beschließt es die Erhebung der öffentlichen Klage. Die Durchführung dieses Beschlusses liegt der Staatsanwaltschaft ...
Eingangsformel ThermMAusbV - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM THERMOMETERMACHER/ZUR THERMOMETERMACHERIN (THERMOMETERMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - THERMMAUSBV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch ...
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