zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 2 MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD (1) Durch die Meisterprüfung wird ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 1B ERGÄNZENDE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZUM GESETZ (1) Als andere Waren im Sinn des § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes, die ganz oder teilweise ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 3 GLIEDERUNG DES TEILS I Der Teil I der Meisterprüfung umfasst ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 1C STEUERTARIF FÜR SCHWEFELHALTIGE ENERGIEERZEUGNISSE Energieerzeugnisse nach § 2 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes werden bei einem Schwefelgehalt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 4 MEISTERPRÜFUNGSPROJEKT (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 2 ORDNUNGSGEMÄßE KENNZEICHNUNG (1) Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 5 FACHGESPRÄCH Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 3 ANTRAG AUF ZULASSUNG VON KENNZEICHNUNGSEINRICHTUNGEN (1) Die Zulassung von vollständigen Kennzeichnungseinrichtungen eines Herstellers sowie ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 6 SITUATIONSAUFGABE (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 4 ZULASSUNG VON KENNZEICHNUNGSEINRICHTUNGEN (1) Das Hauptzollamt lässt Kennzeichnungseinrichtungen unter Widerrufsvorbehalt schriftlich oder elektronisch ...