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Trefferliste für 'justiz'

Dokument 631 - 640 von 1325 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Schlussformel WZG§35KUTBek - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ZU § 35 DES WARENZEICHENGESETZES SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Schlußformel MarkenG§8Bek 96-08 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ZU § 8 DES MARKENGESETZES SCHLUßFORMEL  Bundesministerium der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 190 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 190 EINHEITLICHE ZUSTELLUNGSFORMULARE Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare ...
§ 61e UrhG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER URHEBERRECHT UND VERWANDTE SCHUTZRECHTE (URHEBERRECHTSGESETZ) § 61E VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu folgenden Regelungen nähere Bestimmungen zu ...
---- IntKonnBek 1999 - Einzelnorm*
... 1999 in Kraft getreten ist. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 30. Mai 1996 (BGBl. I S. 791).Bundesministerium der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 17j EnWG - Einzelnorm*
... ) § 17J VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Haftung des anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreibers und Vorgaben an Versicherungen ...
§ 7 VermAnlG - Einzelnorm*
... der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die zum Schutz des Publikums erforderlichen Vorschriften über die Sprache, den Inhalt und den Aufbau des Verkaufsprospekts ...
§ 6 BußAktÜbV - Einzelnorm*
... Die Bundesregierung macht folgende technische Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Akten im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt: 1. die Definitions- oder Schemadateien, die bei der Übermittlung eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes im Format XML genutzt ...
§ 133 GBO - Einzelnorm*
... sie erteilt haben. Sobald die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, gelten sie auch im übrigen Bundesgebiet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates fest, wann und in welchen Teilen des Bundesgebiets diese Voraussetzungen ...
§ 13 VermAnlG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER VERMÖGENSANLAGEN (VERMÖGENSANLAGENGESETZ - VERMANLG) § 13 VERMÖGENSANLAGEN-INFORMATIONSBLATT (1) Ein Anbieter, der im Inland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, muss vor dem Beginn des öffentlichen Angebots neben dem Verkaufsprospekt oder ...
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