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Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf einen Vertrag über die Ausgabe und Nutzung von E-Geld anzuwenden. (3) Die Begriffsbestimmungen des Kreditwesengesetzes und des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind anzuwenden. (4) Die Vorschriften dieses Untertitels sind mit Ausnahme von § 675d Absatz ...
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in Bezug auf die Aufsicht nach Titel VI der Verordnung (EU) 2023/1114 der § 18 des Wertpapierhandelsgesetzes und im Übrigen die §§ 7a bis 8 des Kreditwesengesetzes jeweils entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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Strom bei der Einspeisung in das Netz zähltechnisch erfasst wird. (7) Herkunftsnachweise sind keine Finanzinstrumente im Sinn des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes oder des § 2 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes. (8) In Bezug auf Verwaltungsakte des Umweltbundesamtes, die nach Maßgabe einer ...
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(1) Zur Sicherung der Stabilität und Integrität von Zahlungssystemen verfügt ein Institut, das die Teilnahme an einem in § 1 Absatz 16 des Kreditwesengesetzes bezeichneten Zahlungssystems beantragt und einem solchen System teilnimmt, über Folgendes: 1. im Fall der Sicherung nach § 17 Absatz 1 Satz 2 ...
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Ein Datenbereitstellungsdienst muss über ein Hinweisgeberverfahren in entsprechender Anwendung des § 25a Absatz 1 Satz 6 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes verfügen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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Bedingungen für Bausparverträge ändert. Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt, unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 46 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes, der Bausparkasse den Abschluß neuer Verträge verbieten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * ...