Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'rechtsverordnung'

Dokument 631 - 640 von 5093 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 13 KWG - Einzelnorm*
... DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 13 GROßKREDITE; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank im Interesse des angemessenen Schutzes der Institute ...
§ 170 StrlSchG - Einzelnorm*
... ; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Daten über berufliche Expositionen, die auf Grund dieses Gesetzes oder einer auf diesem Gesetz gestützten Rechtsverordnung erhoben werden, werden zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze, zur Prüfung des Bestehens eines ...
§ 87 SVG - Einzelnorm*
... oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen gleich, 1. für die ein Zuschlag gezahlt wird a) auf Grundlage einer Rechtsverordnung nach § 53 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes zur Abgeltung immaterieller Belastungen wegen der Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts ...
§ 40 KMAG - Einzelnorm*
... berücksichtigen sind. Sie kann insbesondere Schwerpunkte für die Prüfungen festlegen. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und im Benehmen mit der Deutschen ...
§ 18a KWG - Einzelnorm*
... . (10a) Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ...
§ 22 KWG - Einzelnorm*
... KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 22 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG FÜR MILLIONENKREDITE Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank für Millionenkredite nähere Bestimmungen zu erlassen ...
§ 18a KHG - Einzelnorm*
... Mitglieder getroffen; ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über 1. die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung der Mitglieder der Schiedsstelle sowie die ihnen zu gewährende ...
§ 6 AgrarZahlVerpflV - Einzelnorm*
... an den aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung (Erosionsgefährdung) nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Satz 2 in Verbindung mit den Absätzen 2 bis 4 ergebenden Anforderungen auszurichten haben. Die Landesregierungen haben durch Rechtsverordnung ...
§ 25 KWG - Einzelnorm*
... nach Satz 2 gilt zudem § 25a Absatz 3 entsprechend. (3) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen treffen über 1. Art und Umfang der Finanzinformationen, der in Absatz ...
§ 25b KWG - Einzelnorm*
... Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen. (5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen zu erlassen über 1. das Vorliegen ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche