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Trefferliste für 'aufhebung'
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- 5. BTGO1980Bes - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESCHLUß DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES BETR. AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT VON MITGLIEDERN DES BUNDESTAGES (ANLAGE 6 DER GESCHÄFTSORDNUNG DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES, BGBL I 1980, 1237) 5. Ist der Vollzug einer angeordneten Durchsuchung oder Beschlagnahme gegen
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- 6. BTGO1980Bes - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESCHLUß DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES BETR. AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT VON MITGLIEDERN DES BUNDESTAGES (ANLAGE 6 DER GESCHÄFTSORDNUNG DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES, BGBL I 1980, 1237) 6. Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung kann im Wege
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- 7. BTGO1980Bes - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESCHLUß DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES BETR. AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT VON MITGLIEDERN DES BUNDESTAGES (ANLAGE 6 DER GESCHÄFTSORDNUNG DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES, BGBL I 1980, 1237) 7. Bei Vorentscheidungen werden die Beschlüsse des Ausschusses dem Bundestag durch
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- § 1 NS-AufhG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG NATIONALSOZIALISTISCHER UNRECHTSURTEILE IN DER STRAFRECHTSPFLEGE (NS-AUFHG) § 1 Durch dieses Gesetz werden verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar
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- § 2 NS-AufhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG NATIONALSOZIALISTISCHER UNRECHTSURTEILE IN DER STRAFRECHTSPFLEGE (NS-AUFHG) § 2 Entscheidungen im Sinne des § 1 sind insbesondere 1. Entscheidungen des Volksgerichtshofes, 2. Entscheidungen der aufgrund der Verordnung über die Einrichtung
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- § 3 NS-AufhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG NATIONALSOZIALISTISCHER UNRECHTSURTEILE IN DER STRAFRECHTSPFLEGE (NS-AUFHG) § 3 (1) Ist eine Entscheidung auf die Verletzung mehrerer Strafvorschriften gestützt und liegen die Voraussetzungen des § 1 Satz 1, auch in Verbindung mit
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- § 4 NS-AufhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG NATIONALSOZIALISTISCHER UNRECHTSURTEILE IN DER STRAFRECHTSPFLEGE (NS-AUFHG) § 4 (1) Ist die Entscheidung in Fällen des § 3 nicht vollständig aufgehoben, so wird auf Antrag der Teil der Entscheidung aufgehoben, für den die Voraussetzungen
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- § 5 NS-AufhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG NATIONALSOZIALISTISCHER UNRECHTSURTEILE IN DER STRAFRECHTSPFLEGE (NS-AUFHG) § 5 Weitergehende Vorschriften, die zur Wiedergutmachung oder Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege erlassen wurden, bleiben
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- § 6 NS-AufhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG NATIONALSOZIALISTISCHER UNRECHTSURTEILE IN DER STRAFRECHTSPFLEGE (NS-AUFHG) § 6 (1) Auf Antrag stellt die Staatsanwaltschaft fest, ob ein Urteil aufgehoben ist; hierüber erteilt sie eine Bescheinigung. Antragsberechtigt sind der
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- Anlage NS-AufhG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG NATIONALSOZIALISTISCHER UNRECHTSURTEILE IN DER STRAFRECHTSPFLEGE (NS-AUFHG) ANLAGE (ZU ARTIKEL 1 § 2 NR. 3) 1. Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (RGBl. I S. 141) 2. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
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